Kindergrundsicherung
Lindner nur für Besserverdiener
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Auch wenn das Kindergeld ab 2023 von 219 Euro auf mtl. 250 Euro angestiegen ist, täuscht dies
keineswegs über eine massive Benachteiligung unserer Familien mit geringerem oder
durchschnittlichem Einkommen gegenüber den Besserverdienern hinweg. Denn das Kindergeld ist für
alle gleich hoch, also völlig unabhängig vom Einkommen. Dagegen führen die Steuerfreibeiträge nach
der Verrechnung mit dem Kindergeld nur bei höheren Einkommen zu zusätzlichen staatlichen
Leistungen. Während ein Ehepaar mit z.B. 50.000 Euro Einkommen in diesem und im nächsten Jahr
3.000 Euro Kindergeld erhält, wird z.B. Familien mit einem Millioneneinkommen dieses Jahr
zusätzlich 1.250 Euro über Steuerfreibeträge je Kind erstattet und 2024 werden es nach den
Vorstellungen von Finanzminister Lindner sogar 1.529 Euro sein. 2019 betrug die Ungleichheit
dagegen „nur“ 1.170 Euro. Wie man sieht, driftet die finanzielle Unterstützung immer weiter
auseinander, allerdings zu Lasten der Einkommensschwächeren. Eine solche Benachteiligung ist in
hohem Maß unsozial und eines Sozialstaats unwürdig, zumal die Belastungen für alle gleich hoch
sind. Wenn schon aus verfassungsmäßigen Gründen Steuerfreibeträge für Kinder notwendig sind, die
zwangsläufig einseitig höhere Einkommen begünstigen, dann ist eben eine entsprechende
Kindergelderhöhung erforderlich, um insgesamt eine Gleichstellung zu erreichen, die dann auch dem
Grundsatz, dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein muss, entspricht. Das würde für dieses Jahr
ein Kindergeld in Höhe von 355 Euro bedeuten und für 2024 von 378 Euro.
Alternativ käme natürlich auch eine Absenkung des Steuerfreibetrags in Frage, um die Differenz zu
eliminieren, wobei vorher eine Klärung beim BVG erforderlich wäre. Eine Verfassungswidrigkeit gilt
es in jedem Fall zu vermeiden. Denkbar wäre dabei selbstverständlich genauso ein Mix aus
Abschmelzung des Freibetrags und Erhöhung des Kindergelds. Von großer Bedeutung ist dabei die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass „mit dem Garantiebetrag der geplanten
Kindergrundsicherung noch in dieser Legislaturperiode die Grundlage für das perspektivische Ziel
gelegt werden soll, künftig allein durch den Garantiebetrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben der
Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung der Eltern zu entsprechen“.
Wichtig ist dabei eine solide Gegenfinanzierung. Heute haben wir über 150 verschiedene
Familienleistungen, die viele Anspruchsberechtigte oft gar nicht kennen oder sie sind bei der
Antragsstellung überfordert bzw. sie wollen auf Grund des Verwaltungsaufwands die Leistungen gar
nicht beanspruchen. Aber selbst hier werden mitunter diejenigen am meisten begünstigt, die die
höchsten Einkommen haben. Deshalb müssen sämtliche Familienleistungen auf den Prüfstand. Ohne
Streichungen wird es dabei nicht gehen. Vor allem auch beim Elterngeld, das hohe
Milliardenausgaben verursacht, halte ich weitere Einschnitte für zumutbar. Aber wenn wir ein
angemessenes Kindergeld einführen, das allen gleichermaßen zusteht und Eltern ja für lange Zeit
automatisch ausbezahlt wird, dann sind Einsparungen auf der anderen Seite für unsere Familien auch
leichter verkraftbar. Zudem spart der Staat durch den Wegfall vieler einzelner Leistungsarten einen
hohen Verwaltungsaufwand ein.
Die Ampelkoalition will eine Kindergrundsicherung einführen. Ob die hier angesprochenen Kriterien
dabei Beachtung finden, bleibt abzuwarten. Mit einem Finanzminister Lindner, der vor allem an die
Klientel der FDP denkt, nämlich an die Besserverdiener, ist zu befürchten, dass die bestehenden
Ungerechtigkeiten eher noch verschärft, statt beseitigt werden. Das zeigt sich gerade eindeutig.
Autor:wolfgang winter aus Sulzbach a.Main |
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