Polizeibericht vom 14.06.2020
Raum Marktheidenfeld | Jogger nötigt Pkw-Fahrer, Unfall, Unfallflucht, Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz
Pressebericht der Polizeiinspektion Marktheidenfeld vom 14.06.2020
Jogger nötigt Pkw-Fahrer
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart
Am Freitag, 07.35 Uhr, joggte ein 53-jähriger Mann auf einem Feldweg am Eltertberg. Zur gleichen Zeit befuhr ein 65-jähriger Berechtigter mit seinem Pkw den nur für forst- und landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Weg in gleicher Richtung. Der Jogger hatte Kopfhörer auf und hörte dadurch offenbar den sich von hinten annähernden Pkw nicht. Deshalb hupte der Pkw-Fahrer mehrmals, um auf sich aufmerksam zu machen. Der Jogger drehte sich kurz um, joggte jedoch mittig auf dem Feldweg weiter in Richtung Karbacher Straße und ließ den Pkw somit nicht vorbei. Der Pkw-Fahrer wurde dadurch genötigt, hinter dem Jogger herzufahren. Nach ca. 50 m hupte dieser erneut, woraufhin der Jogger auf der rechten Seite des Feldweges stehen blieb. Nach Angaben des Pkw-Fahrers fuhr er vorsichtig an dem Jogger vorbei. Nach Angaben des Joggers ist er ihm dabei über den linken Fuß gefahren. Der Jogger klagte über leichte Schmerzen im Fuß und ließ sich anschließend zum Arzt fahren. Während den Jogger nun eine Anzeige wegen Nötigung erwartet, muss sich der Pkw-Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Unfall beim Rückwärtsfahren
Bischbrunn, Lkr. Main-Spessart
Ein 28-jähriger Fahrer eines Pkw, Seat, befuhr am Freitag, 11.05 Uhr, die Kurmainzer Straße, als er verkehrsbedingt anhalten musste. Um Platz zu schaffen und anderen Verkehrsteilnehmern die Durchfahrt zu ermöglichen, fuhr er ein Stück rückwärts. Hierbei übersah er den Pkw Citroen einer hinter ihm angehaltenen Fahrerin und fuhr gegen deren Fahrzeugfront. Der entstandene Gesamtschaden wurde auf ca. 5500 Euro geschätzt.
Unfallflucht - Pkw mit Anhänger beschädigt Stromkasten
Esselbach, OT Kredenbach, Lkr. Main-Spessart
In der Dorfstraße wollte am Freitag, 17.20 Uhr, der Fahrer eines Pkw mit Anhänger wenden. Während des Rückwärtsfahrens touchierte dieser mit dem Anhänger einen neben der Straße befindlichen Stromkasten. Nach Beobachtung einer Zeugin bemerkte der Pkw-Fahrer den Aufprall. Dennoch setzte dieser seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro zu kümmern. Bei dem Pkw soll es sich um einen silbergrauen Mercedes Kombi, älteres Baujahr, gehandelt haben. Der verschmutzte Anhänger war weiß, mit orange-brauner Aufschrift. Ein Kennzeichen konnte nicht abgelesen werden.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Marktheidenfeld, Tel. 09391/9841-0.
Kleinunfall auf Kundenparkplatz
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart
Auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes am Äußeren Ring kam es am Samstag, 08.45 Uhr, zu einem Kleinunfall. Ein 78-Jähriger meldete der Polizei, dass er mit seinem Pkw gegen einen anderen geparkten Pkw gestoßen war. Es entstand eine Gesamtschaden von ca. 25j00 Euro.
Kind mit Fahrrad gegen geparkten Pkw gestoßen
Kreuzwertheim, Lkr. Main-Spessart
Am Samstag, 11.00 Uhr, fuhr ein 13-jähriges Mädchen mit einem Fahrrad die Straße Am Kreuzberg hinunter. Hierbei fuhr sie gegen einen geparkten Pkw. Das Kind wurde nicht verletzt. Am Pkw entstand Schaden von ca. 250 Euro.
Fahrerlaubnis nicht ausreichend für Gespann
Hafenlohr, Lkr. Main-Spessart
Ein Pkw Ford mit angehängtem Autotransportanhänger wurde am Samstag, 18.50 Uhr, auf der Staatsstraße 2315 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 29-jährige Fahrzeugführer nur die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Für das Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4505 kg hätte er die Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Beifahrer, welcher im Besitzt der entsprechenden Fahrerlaubnis war, konnte die Fahrt mit dem Gespann fortsetzen.
Betrieb ohne Gaststättenerlaubnis und gegen Coronabestimmungen
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart
Aufgrund einer Mitteilung überprüften Beamte am Samstag, 23.15 Uhr, eine Gaststätte in der Mitteltorstraße. Hierbei stellte sich heraus, dass sich insgesamt 21 Personen im Gastraum befanden. Die Betreiber erklärten, dass es sich hier um eine private Feier handele. Da die Betreiber keine Gaststättenkonzession vorlegen konnten und zudem gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes verstießen, erwartet sie nun ein Bußgeld.
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