Polizeibericht
Raum Lohr a. Main | Polizeiliche Verkehrsstatistik (VKS) 2021 für den Dienstbereich der Polizeiinspektion Lohr a. Main
Zufrieden blickt die Polizeiinspektion Lohr a. Main auf das Verkehrsgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2021 zurück. Auch wenn die Anzahl der Verkehrsunfälle im zurückliegenden Jahr leicht angestiegen ist, liegt sie immer noch deutlich unter dem 10-Jahres-Vergleich. Dennoch ereigneten sich täglich annähernd zwei Verkehrsunfälle im Dienstbereich. Geringfügig gestiegen ist ebenso die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Person. Leider verstarb 2021 auch ein Pkw-Fahrer in Folge eines Verkehrsunfalles.
1. Verkehrsunfälle allgemein
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Lohr a. Main ereigneten sich im Jahr 2021 insgesamt 652 (2020: 634) Verkehrsunfälle. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 18 Unfälle (+ 2,8 Prozent) dar. Bei 66 Verkehrsunfällen (2020: 57) wurden 80 (2020: 75) Personen verletzt und eine
Person (2020: 2) getötet.
Der entstandene Sachschaden wurde für alle Verkehrsunfälle insgesamt auf 1,08 Millionen Euro geschätzt (2020: 1,01 Mio.). 373 (2020: 343) Verkehrsunfälle ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften und 279 (2020: 291) außerhalb.
Annähernd jede zweite Unfallflucht konnte im vergangenen Jahr durch die Polizei aufgeklärt werden. 137 (2020: 142) mal entfernte sich einer der Unfallbeteiligten unerlaubt von der Unfallstelle. In 62 Fällen (2020: 51) konnte die Polizei diesen nachträglich ermitteln. Dies entspricht einer sehr beachtlichen Aufklärungsquote von 45,26 Prozent (2020: 35,92 Prozent).
Im Jahr 2021 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Lohrer Polizei 185 (2020: 189) Wildunfälle. Auch wenn sich die Art dieser Verkehrsunfälle über den gesamten Tag verteilt ereignen, gibt es eine signifikante Häufung in den Zeitfenstern von 05:00 Uhr bis 08.00 Uhr und 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle, an denen Fahrer von Motorrädern beteiligt waren, stieg mit 19 Fällen (2020: 12) auf einen relativ hohen Wert an. In allen Fällen zog sich der jeweilige Fahrer auch Verletzungen zu.
Über das Jahr verteilt waren Radfahrer an insgesamt 21 Verkehrsunfällen beteiligt (2020: 18). Dies entspricht auch in etwa dem Niveau der Vorjahre. 20 Radfahrer trugen Verletzungen davon (2020: 17). Unser Appell: Tragen Sie einen Fahrradhelm! Ein Helm schützt in jedem Lebensalter. Nach wie vor bewegen sich auch Schülerinnen und Schüler sicher auf ihrem Schulweg.
Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an die vielen ehrenamtlichen Schülerlotsen sowie Schulweghelferinnen und -helfer, die morgens und mittags, bei Wind und Wetter, für einen sicheren Schulweg sorgen. Bei der sehr großen Zahl an Schülerinnen und Schülern, die tagtäglich unterwegs sind, ereignete sich im Jahr 2021 lediglich ein sogenannter Schulwegunfall (2020: 0). Ein Schüler wurde hierbei leicht verletzt.
1.1 Verkehrsunfälle mit Personenschaden
So erfreulich die weiterhin niedrige Anzahl an Verkehrsunfällen ist, so bedauerlich ist, dass auch im vergangenen Jahr eine Person (2020: 2) bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam.
Am November geriet ein 78-jähriger Pkw-Fahrer auf der B 26 zwischen Rechtenbach und Lohr auf den Fahrstreifen für den Gegenverkehr. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der Senior verstarb noch am Unfalltag im Krankenhaus. Sein Unfallgegner wurde durch den Zusammenstoß schwer verletzt.
Insgesamt ereigneten sich 66 (2020: 57) Verkehrsunfälle, bei denen 80 (2020: 75) Personen verletzt oder verstorben sind. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden nahm demnach um 13,64 Prozent zu, liegt aber im Langzeitvergleich nach wie vor auf einem niedrigen Niveau.
1.2 Verkehrsunfälle mit Sachschaden
Neben den 66 Verkehrsunfällen mit Personenschaden ereigneten sich 586 (2020: 577) Verkehrsunfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand. Polizeiintern werden diese noch einmal in 172 (2020: 179) schwerwiegende Unfälle und 414 sogenannte Kleinunfälle (2020: 398) unterteilt.
Bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen handelt es sich um Ereignisse, deren Unfallursache als so gravierend eingestuft wird, dass der Bußgeldkatalog zwingend ein Bußgeld und Punkte als Ahndung vorsieht (z. B. ein Verstoß gegen Vorfahrtsvorschriften) oder es sich gar um eine Straftat handelt (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Kleinunfälle (z. B. das Streifen eines Fahrzeugs beim Ein- oder
Ausparken) werden meist mit einem Verwarnungsgeld oder einer mündlich ausgesprochenen Verwarnung sanktioniert.
Ein Teil der schwerwiegenden Verkehrsunfälle sind auch 137 (2020: 142) Unfälle, bei denen sich einer der Unfallbeteiligten unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. 62 dieser Beteiligte (2020: 51) konnte durch die Polizei nachträglich ermittelt werden. Rein rechnerisch lag die Aufklärungsquote im Jahr 2021 demnach bei annähernd 45,26 Prozent, so dass fast bei der Hälfte dieser Fälle der „Unfallflüchtige“ überführt werden konnte.
Die sog. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie stellt eine Straftat dar. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Als Nebenstrafe wird durch die Justiz zusätzlich regelmäßig auch ein mehrmonatiges Fahrverbot oder auch der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Bei drei (2020: 5) Unfällen stellten die Beamten fest, dass Fahrer oder Fahrerin unter Alkoholeinfluss standen. Dieser Rückgang ist aus polizeilicher Sicht sehr erfreulich und darf gerne so anhalten. 185 (2020: 189) Wildunfälle wurden der Polizei im Jahr 2020 gemeldet. Unfälle dieser Art sind der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter unverzüglich mitzuteilen. Dies insbesondere dann, wenn das Wildtier nicht sofort ums Leben kam. Sollten Wildtiere verendet auf der Straße liegenbleiben, sind diese Unfallstellen zusätzlich abzusichern.
Generell sollten Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit dort drosseln, wo das entsprechende Verkehrszeichen „Wildwechsel“ aufgestellt ist.
Mit Wild auf der Fahrbahn muss rund um die Uhr gerechnet werden. Die Mehrzahl der Wildunfälle ereignete sich in den Zeiten zwischen 05.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr.
1.3 Schulwegunfälle
Seit Jahren bewegt sich die Anzahl der Unfälle, an denen ein Schulkind auf dem Weg zur oder von der Schule beteiligt ist, im Zuständigkeitsbereich der Lohrer Polizei auf einem sehr niedrigen Niveau. In Anbetracht der hohen Zahl an Schülerinnen und Schülern, die täglich unterwegs sind, ist dies sehr erfreulich.
In den letzten fünf Jahren war lediglich in den Jahren 2019 und 2021 je ein Schulwegunfall zu verzeichnen. Die beiden beteiligten Schulkinder wurden hierbei leicht verletzt.
Dass die Schulwege so sicher als möglich sind, ist zum einen der Gebietsverkehrswacht Lohr zu verdanken. Zum anderen jedoch insbesondere auch dem unermüdlichen Einsatz von weit über 200 Schulweghelferinnen und -helfer in 17 Ortschaften und über 20 Schülerlotsen der Mittelschule Frammersbach und der Realschule Lohr. Sie alle tragen tagtäglich ehrenamtlich bei Wind und Wetter dafür Sorge, dass die Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sicher zur Schule und wieder nach Hause kommt! Die Lohrer Polizei bedankt sich für dieses Engagement von Herzen.
1.4 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Motorrädern
Die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen motorisierte Zweiräder beteiligt waren, stieg von 12 im Jahr 2020 auf 19 Fälle im Jahr 2021 an. Jeweils in zehn Fällen war der Kraftradfahrer als Hauptverursacher anzusehen.
1.5 Verkehrsunfälle nach Altersgruppen
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren waren im Jahr 2021 an 34 (2020: 52) Verkehrsunfällen beteiligt. 19 (2020: 27) waren auch von dieser Personengruppe verursacht worden.
Bei den Senioren (älter als 65 Jahre) lag diese Beteiligung bei 64 (2020: 55) Verkehrsunfällen. Schuldhaft beteiligt waren Senioren an 49 (2020: 37) Unfällen.
Hier sei aber auch erwähnt, dass die Personengruppe der Senioren sicherlich zahlenmäßig stärker ist als die der jungen Erwachsenen.
1.6 Unfallursachen
Die Hauptunfallursache 2021 war mit 141 Fällen Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren. Mit großem Abstand folgen mit 33 Fällen Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot sowie mit 30 Fällen die Nichtbeachtung von Vorfahrt bzw. Vorrang.
Betrachtet man jedoch ausschließlich die Verkehrsunfälle, bei den Personen verletzt oder getötet wurden, zeigt sich ein anderes Bild. Hier dominiert das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. die nicht angepasste Geschwindigkeit gefolgt von Fehlern beim Überholen.
1.7 Radfahrunfälle
Die Anzahl der Radfahrunfälle hat sich mit 21 (2020: 18) geringfügig verändert. Dies gilt auch für die hierbei verletzten Personen.
In diesem Zusammenhang richten wir einen Appell an alle Radfahrer: Tragen sie einen Fahrradhelm! Ein Helm schützt in jedem Lebensalter.
2. Maßnahmen der Polizei
Die Senkung der Unfallzahlen durch Bekämpfung der Unfallursachen „zu hohe bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit“ sowie „Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr“ bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel der Lohrer Polizei. Hierzu zählt für 2022 aber auch die Überwachung des „Handyverbotes“ beim Führen eines Fahrzeuges. Die Ablenkung des Fahrzeugführers durch Telefonieren während der Fahrt gilt als eine Unfallursache mit hoher Dunkelziffer.
2.1 Geschwindigkeit
Fährt ein Pkw statt der erlaubten 30 km/h mit nahezu 50 km/h, so verlängert sich der Weg bis zum Stillstand des Fahrzeugs um über 14 Meter auf insgesamt 27,7 Meter! Bedingt durch die Reaktionszeit und die währenddessen zurückgelegte Strecke beträgt die Geschwindigkeit beim Aufprall auf ein Hindernis bei 50 km/h immer noch 50 km/h, bei 30 km/h wäre das Fahrzeug schon gestanden.
Dieses Beispiel zeigt, dass bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen über Leben und Tod insbesondere bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern entscheiden können.
Aus diesem Grund werden die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Lohr a.Main auch im Jahr 2022 mittels des Handlasermessgerätes sehr häufig eigene Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
2.2 Ablenkung im Straßenverkehr
Ablenkung im Straßenverkehr ist ein wesentlicher Grund für viele Verkehrsunfälle. Es wird angenommen, dass mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Ablenkung steht. Trotz fehlenden nachweisbaren Zahlenmaterials in der Verkehrsunfallstatistik zur Unfallursache Ablenkung belegt eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien, dass die vielfältigen Formen der Ablenkung im Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren bei der Verkehrsteilnahme führen.
Ablenkung am Steuer verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert die Reaktionszeiten. Der Blick von nur einer Sekunde aufs Smartphone bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h führt zu einem Blindflug von ca. 14 m. Bei 80 km/h von 22 m und bei 100 km/h von ca. 28 m.
Das Telefonieren während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung stellt hier den klassischen und häufigsten Fall der Ablenkung dar. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko um mindestens das Vierfache. Das Tippen und Lesen auf dem Smartphone ist die gefährlichste Art der Ablenkung. Die Erhöhung des Unfallrisikos gilt für Fahranfänger und erfahrene Autofahrer in gleichem Maße.
Selbst für Radfahrer sieht der Bußgeldkatalog hier ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Teurer wird es für den Führer eines Kraftfahrzeugs. Hier sind 100 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.
2.3 Gurtanlegepflicht
Lebensretter Nummer 1 ist und bleibt der Sicherheitsgurt. In Kombination mit anderen im Fahrzeug verbauten Sicherheitskomponenten schützt er alle Fahrzeuginsassen vor schweren und schwersten Verletzungen. Obwohl die Gurtpflicht in Deutschland vor über 30 Jahren eingeführt wurde, sterben immer noch Menschen bei Verkehrsunfällen, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiinspektion Lohr a. Main auch im Jahr 2022 ein großes Augenmerk auf die Einhaltung der Anschnallpflicht werfen. 30 Euro kostet ein solcher Verstoß. Sollten Kinder nicht ausreichend gesichert sein, werden 60 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig.
2.4 Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Im Jahr 2021 konnten drei Kraftfahrer durch die Polizei rechtzeitig daran gehindert werden, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. 16 Verkehrsteilnehmer hatten jedoch die Grenze von 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l überschritten und saßen angetrunken hinter dem Steuer.
Nicht minder gefährlich ist die Beeinflussung von Verkehrsteilnehmern durch illegale Drogen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Einwirkung von Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Kokain oder Heroin ist bei Erreichen festgelegter analytischer Grenzwerte (Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG) eine Ordnungswidrigkeit. Werden zusätzliche Auffälligkeiten (z. B. unsicherer Gang) oder Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinienfahrt) beim Kraftfahrer festgestellt wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§§ 316, 315c StGB) eingeleitet. Dies gilt auch für andere berauschende Mittel, Medikamente oder sonstige psychoaktiv wirkende Substanzen (z.B. sog. Legal Highs).
Auch wenn die Dunkelziffer vermutlich sehr hoch ist, gelang es im Bereich der Lohrer Polizei trotzdem, insgesamt 18 Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen, die unter dem Einfluss von Drogen standen. Neben den strafrechtlichen Folgen ihres Fehlverhaltens haben die Verkehrsteilnehmer auch Konsequenzen hinsichtlich ihrer Fahrerlaubnis zu befürchten. Die Polizei teilt solche Verstöße immer der jeweiligen Führerscheinstelle mit. Dort werden diese gewissenhaft geprüft. Kann eine dauerhafte Abstinenz nicht glaubhaft nachgewiesen werden, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden.
3. Schlusswort
Verkehrssicherheit geht alle an. Jeder kann sehr viel dafür tun. Es ist viel wichtiger, gut anzukommen als schnell und gehetzt. Nehmen Sie Rücksicht und bestehen Sie nicht auf Ihrem Recht! Beherzigen sie das, was in der Straßenverkehrsvorschrift an erster Stelle steht: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht!
Jeder von uns ist aufgerufen in seinem Umfeld und entsprechend seiner Möglichkeiten mitzuhelfen, Unfallgefahren zu verringern und hierdurch für mehr Sicherheit auf Bayerns Straßen zu sorgen.
Die Lohrer Polizei wird auch im Jahr 2022 ein wachsames Auge auf den Straßenverkehr richten, damit die Bürgerinnen und Bürger sicher und gut nach Hause kommen.
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