Selbstbestimmes Sterben - Selbstbestimmung am Lebenssende

9. Oktober 2024
19:00 Uhr
Pfarrsaal Niedernberg - Pfarrheim, Kirchgasse 9, 63843 Niedernberg
Foto: Seniorenbeirat Niedernberg
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Selbstbestimmung am Lebenssende – Veranstaltung aus dem Themenkreis Hospizbewegung und Sterbebegleitung am 9. Oktober 2024 in Niedernberg

Bei einer Befragung des Niedernberger Seniorenbeirats haben sich viele Menschen für folgendes Thema interessiert:
Selbstbestimmtes Sterben - Was ist das? Was bedeuten: Hilfe im Sterben - Direkte oder aktive Sterbehilfe - Tötung auf Verlangen. Die Klärung dieser Fragen bereitet an dem Abend den Weg für die ethische, individuelle und darüber hinaus kulturelle und soziale Debatte: Was bestimme ich für mich selbst? Welchen Rahmen braucht Selbstbestimmung?
Die sich daraus ergebenen juristischen Fragen konnten zuletzt im Bundestag nicht gelöst werden. Zwei Gesetzesvorlagen fanden keine Mehrheit. Ausgangspunkt der Debatte ist und bleibt die mahnende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Wege für die Umsetzung individueller Rechte zu finden – auch für die Selbstbestimmung am Lebensende.
Die beiden Referenten berichten aus ihrer Perspektive und Praxis heraus und laden zu Fragen und Diskussion ein.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte, der Eintritt ist frei.

Ergänzend, zum rechtlichen Hintergrund:
Im Juli 2023 standen zwei verschiedene Gesetzesvorlagen zur Abstimmung, die beide keine Mehrheit fanden. Zwei fraktionsübergreifende Bündnisse wollten die Legalisierung tödlicher Medikamente für einen assistierten Suizid regeln. In der genauen Ausgestaltung gaben es große Unterschiede. Juristisch zentral war dabei, ob das Recht auf Sterbehilfe im Strafrecht verortet bleibt oder nicht. Für Betroffene relevant war die Ausgestaltung der Hürden, um einen begleiteten Suizid in Anspruch nehmen zu können. Der Bundestag wird wohl erst in der nächsten Legislaturperiode einen zweiten Versuch unternehmen, die Gesetzeslage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Dies hatte 2020 den Änderungsbedarf für das Strafgesetzbuch verfügt. Ein grundsätzliches Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe behindere die Möglichkeit, beim Suizid Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse dies aber auch. Die Politik – und damit auch wir als Gesellschaft – müssen uns damit befassen wie die Sterbehilfe durch ein Schutzkonzept geregelt werden kann.

Foto: Seniorenbeirat Niedernberg
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Autor:

Timo Wöll aus Niedernberg

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