Weilbacher Seniorenbeauftragte informierten
„Selbstbestimmung am Lebensende“

- hochgeladen von Christa Buchschmid
Auf Einladung der Seniorenbeauftragten fand im April im Rathaussaal der Vortrag „Selbstbestimmung am Lebensende, assistierter Suizid, Beihilfe zur Selbsttötung“ statt unter der Betrachtung der momentan rechtsgültigen Sicht für Deutschland.
Nach der Begrüßung durch die Seniorenbeauftragte Christa Buchschmid berichtete der Hospizkoordinator Michael Völker (Hospizverein im Landkreis Miltenberg) mit großem Sachverstand die Themen assistierter Suizid und Beihilfe zur Selbsttötung und beantwortete auch viele Fragen.
Zu diesem Referat besuchten uns zahlreiche Senioren aus Amorbach, Kirchzell und Schneeberg.
Lt. Bundesverfassungsgericht vom 26.02.2020 hat jeder deutsche Staatsbürger Recht auf einen assistierten Suizid.
Wenn keine Heilung und nur noch unendliches Leid zu erwarten ist, kann ein Sterbewilliger frei verantwortlich in einer entsprechenden nicht kommerziellen Organisation z. B. DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) die Möglichkeit einer Freitodbegleitung besprechen.
Herr Völker beichtet, dass beim Ablauf ein Arzt und ein Jurist anwesend sein müssen.
Er empfiehlt den Anwesenden, sofern der Wunsch nach Sterbehilfe besteht, in ihrer Patientenvollmacht/Vorsorgevollmacht die entsprechende Forderung nach Sterbehilfe unbedingt aufzunehmen.
Auf Wunsch begleiten ehrenamtliche und qualifizierte Hospizbegleiter kostenfrei Sterbewillige, unabhängig ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung.
info@hospizverein-miltenberg.de
S. Böhmer, Ch. Buchschmid, C. Müller
Autor:Christa Buchschmid aus Weilbach |
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