Nur in geringen Mengen zulässig
Wasserentnahme im Stadtgebiet Walldürn
Nach den Bestimmungen des Wassergesetzes ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, Brunnen und Quellen grundsätzlich in geringen Mengen allgemein zulässig. Dies beinhaltet unter anderem das Schöpfen mit Handgefäßen. Jedoch nicht das Füllen von Fässern, Containerlösungen oder entsprechenden Fahrzeuganhängern.
Das Stadtbauamt hat aus gegebenem Anlass in den vergangenen Tagen bei einer Kontrolle der öffentlich zugänglichen Brunnen und Gewässer grobe Verstöße gegen die Regelungen zum Gemeingebrauch festgestellt. So wurde unter anderem eine Tauchpumpe zur Gartenbewässerung in einer Kneippanlage entdeckt.
Das Rathaus weist darauf hin, dass die Art der Wasserentnahme mittels Tauch- und Elektropumpen oder das Anschließen von Bewässerungs- und Schlauchsystemen eine klare Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Davon bleiben lediglich die Wasserentnahmen unberührt, für die die zuständige Wasserbehörde eine gesonderte Erlaubnis erteilt hat.
Die Stadt Walldürn wird in den kommenden Wochen und Monaten engmaschige Kontrollen vornehmen.
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