Zusatzbezeichnungen verliehen
Aus Stadt Walldürn wird Wallfahrtsstadt Walldürn
9. Dezember 2021 - ein Freudentag für die Stadt Walldürn. Sie profitieren von der flexibilisierten Regelung der Zusatzbezeichnung und darf zusätzliche die Bezeichnung "Wallfahrtsstadt" auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.
„Die Entwicklung der Stadt Walldürn, von der Historie bis in die Moderne, ist sehr eng mit der Geschichte der Wallfahrt verbunden. Mit der nun offiziellen Zusatzbezeichnung haben wir eine weitere Möglichkeit, die Beständigkeit dieser Verbindung zu unterstreichen," so Bürgermeister Markus Günther.
Am 2. Dezember 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Dies ermöglichte es der Stadt Walldürn einen entsprechenden Antrag beim Innenministerium einzureichen.
Auch der Freiburger Erzbischof Stephan Burger zeigt sich sichtlich erfreut: „Walldürn ist der größte eucharistische Wallfahrtsort in Deutschland und somit auch ein bedeutendes geistliches Zentrum in unserer Erzdiözese Freiburg, das jährlich von Tausenden von Pilgerinnen und Pilgern aufgesucht wird. Es freut mich, dass die Bedeutung von Walldürn als Wallfahrtsort nun auch auf den neuen Ortsschildern zum Ausdruck kommen kann.“
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