Der Mindestlohn kommt - und was Sie jetzt wissen sollten!
Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Das Mindestlohngesetz, das ab Januar 2015 in Kraft tritt, wird Sie höchstwahrscheinlich betreffen. BEAUTY FORUM hat bei Rechtsanwalt Stefan Engels gefragt, was Sie wissen sollten - den ganzen Artikel finden Sie hier.
BEAUTY FORUM: Für wen wird das Mindestlohngesetz gelten?
Rechtsanwalt Stefan Engels: Zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Der Mindestlohn soll grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gelten und er ist vertraglich unabdingbar.
Gibt es Fälle, in denen das Mindestlohngesetz nicht gilt?
Ausnahmen existieren für Jugendliche ohne Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate, „freiwillige“ Praktika in den ersten drei Monaten, Ehrenamt (ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen) sowie Auszubildende.
Die wichtigsten drei Ausnahmen mit Begründung kurz im Überblick:
1. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren. Grund: gerade schwache Schulabgänger sollen nicht durch einen ungelernten Job davon abgehalten werden, eine Ausbildung zu machen. Auszubildende bekommen übrigens altersunabhängig im Rahmen der Berufsausbildung keinen Mindestlohn.
2. Explizit beenden will der Gesetzgeber auch die sog. „Generation Praktikum“, denn Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu maximal drei Monaten sind während Ausbildung oder Studium von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Danach gilt der Mindestlohn dann grundsätzlich auch für Praktikanten.
3. Wer nach mindestens zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten ebenfalls keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Grund: damit soll der Anreiz für Arbeitgeber erhöht werden, Erwerbslose einzustellen.
Wer profitiert davon?
Laut Angaben der Bundesregierung sollen rund 3,7 Millionen Menschen ab 2015 davon profitieren. Mit dem Mindestlohn soll eine angemessene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden, auch in der Kosmetikbranche. Das wiederum bedeutet laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kaufkraftsteigerung von fast 10 Mrd. Euro pro Jahr.
Warum war denn dieses Gesetz überhaupt notwendig?
Vor allen Dingen in Branchen, in denen die Gewerkschaften schwach waren und in denen es um eher einfache Tätigkeiten geht, werden oft nur Niedriglöhne gezahlt. So kam es, daß die Verdienste mancher Verkäufer oder Kurierfahrer sogar unter das Hartz-IV-Niveau rutschten - und dann von den Behörden mit Sozialleistungen aufwendig aufgestockt werden mussten.
Der gesetzliche Mindestlohn setzt nun eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf.
Was kann passieren, wenn man sich also Arbeitgeber nicht an die Zahlung des Mindestlohns hält?
Der Zoll und andere Behörden können in Unternehmen kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird. Dafür dürfen sie Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen einsehen. Für diesen Zweck sollen übrigens bei der Zollverwaltung 1.600 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden. Wenn Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen, so droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 500.000,- Euro wegen dieser Ordnungswidrigkeit.
Bleibt es denn für immer bei den einmal festgelegten 8,50 Euro?
Eine sogenannte Mindestlohnkommission wird erstmals zum 1. Januar 2017 über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns beraten. Dabei orientiert sie sich an der Tarifentwicklung. Dies soll dann alle zwei Jahre wiederkehrend geschehen. Diesem Gremium gehören neben dem Vorsitzenden sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder an - je drei von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hinzu kommen zwei beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
An wen kann man sich mit Fragen zum Mindestlohn wenden?
Auskünfte können bei einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht eingeholt werden, oder kostenfrei über das Bürgertelefon des BMAS (von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr) unter: 030 / 221 911 004.
Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Tätigkeitsschwerpunkte: Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen. In dieser Eigenschaft hat er zuletzt etwa beim Lizenzaufbau für DERMA EVE – Institut für Hautbildverbesserung beratend mitgewirkt.
Autor:Stefan Engels aus Mönchberg |
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