Polizeibericht
Lohr a. Main | Fischwilderei betrieben
Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 19.06.2021
Im Rahmen einer Fischereikontrolle konnte festgestellt werden, dass ein Angler zu seinen erlaubten zwei Angelruten, noch zwei Handangeln ausgelegt hatte. Diese hatte er unter einer Wurzel gut, aber nicht gut genug, versteckt und an der Wurzel befestigt gehabt. An einer der beiden Handangeln befand sich ein noch lebender Köderfisch, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Der Angler muss sich nun wegen Fischwilderei und Tierquälerei verantworten und erhält diesbezüglich eine Strafanzeige. Außerdem wurde ihm die weitere Fischerei sofort untersagt und seine Erlaubniskarte sichergestellt.
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