Polizeibericht
Kreuzwertheim/Steinfeld | Volvo beschädigt, Sturz vom Faschingswagen
Pressebericht der PI Marktheidenfeld vom 11.02.2024
Volvo beschädigt - Polizei bittet um Hinweise
KREUZWERTHEIM, LKR. MAIN-SPESSART. Im Zeitraum von Mittwoch, den 10.02.24, zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr, wurde ein grauer Volvo V40 beschädigt.
Der Geschädigte parkte sein Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkstreifen in der Straße In den Herrenwiesen. Als er im Anschluss zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen Kratzer am hinteren rechten Kotflügel fest. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro.
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Marktheidenfeld unter der Tel. 09391/9841-0 zu melden.
Pressebericht der Polizei Lohr vom 11.02.2024
Sturz vom Faschingswagen
Steinfeld, Landkreis Main-Spessart
Nach dem Faschingszug in Steinfeld am 10.02.2024 kam es zu einem „Unfallgeschehen“ mit Personenschaden. Es war um 15.25 Uhr herum, der Faschingszug war beendet, als sich die Faschingswägen zur Afterparty auf dem Platz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus versammelten. In einer unüberschaubaren Menge aus Teilnehmern und Zuschauern wurde gefeiert. Ein 27jähriger Mann stand mit seinem Getränk auf der Plattform eines Faschingswagens in ca. 4 Metern Höhe. Von seinem Standort prostete er einem anderen Mann auf einem nebenstehenden Faschingswagen zu. Die Faschingswägen standen nur ca. 1 Meter auseinander. Allerdings stand der 29jährige auf dem anderen Wagen deutlich tiefer. Schließlich wollte der 27jährige noch so richtig mit klirrendem Glas mit dem 29jährigen Anstoßen. Hierzu lehnte er sich mit Schwung über die Brüstung des Faschingswagens und stürzte ab. Mit dem Kopf voraus schlug er auf dem asphaltierten Boden auf. Hierbei verletzte er sich schwer. Der 27jährige wurde vom Rettungsdienst und Notarzt erstversorgt. Mit dem Rettungshubschrauber kam er in eine Klinik. Nach derzeitigem Sachstand besteht keine Lebensgefahr. Die Prüfung des Vorfalls vor Ort durch die Polizei ließ erkennen, dass kein Fremdverschulden vorlag. Allerdings war aber erkennbar, dass die Benutzung der Faschingswägen in der Menschenmenge ein erhebliches Risiko darstellt. Deshalb wurde der Veranstaltungsleiter von der Polizei aufgefordert die Abfahrt der Faschingswägen vom Festplatz zu veranlassen.
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