„Klein-Unfälle“ mit großen Schäden
Pressebericht der PI Obernburg a. Main vom 01.09.2015
Obernburg a.Main, Elsenfeld, Mömlingen, Lkr. Miltenberg
Nicht die Höhe der entstandenen Schäden ist ausschlaggebend für die polizeiliche Einordnung und Ahndung von Verkehrsunfällen. Relevanter ist viel mehr die Art des Verstoßes, welcher letztendlich darüber entscheidet, ob der Verursacher noch mit einem Verwarnungsgeld „davon kommt“, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige mit höherem Bußgeld und auch Punkte in Flensburger Datei (genannt: Fahreignungsregister) erhält oder ob sogar eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Bei drei „kleinen“ Unfällen vom gestrigen Montag wurden die Verantwortlichen lediglich mit einer 35-Euro-Verwarnung bedacht, obwohl die Schäden mit insgesamt 9.000 Euro doch beträchtlich waren.
Kurz vor 9 Uhr war eine 38jährige Dame für kurze Zeit unaufmerksam und prallte auf der B 469 auf einen vor ihr verkehrsbedingt bremsenden Pkw. Um 12 Uhr touchierte ein 65jähriger Hyundai-Fahrer einen VW beim zu engen Vorbeifahren mit seinem rechten Außenspiegel.
Gegen 15 Uhr blieb ein 61jähriger beim Einparken an einem ordnungsgemäß abgestellten Pkw hängen.
Autor:meine-news.de Redaktion aus Miltenberg |
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