Hilfsdienst Grosswallstadt e.V. als Gemeinnützig anerkannt
Am 14.11.2014 erhielt der am Anfang des Jahres neu in Großwallstadt gegründete Verein "Hilfsdienst Grosswallstadt e.V.“ vom Finanzamt Aschaffenburg die Bescheinigung, dass die Satzung der Körperschaft
die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt und somit als Gemeinnützig anerkannt ist.
Der Verein ist daher berechtigt, für Spenden die er für Satzungsgemäße
Zwecke erhält eine entsprechende Spendenbestätigung auszustellen.
Der Satzungsgemäße Zweck ist:
die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 11 AO),
sowie des weiteren die Förderung der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 12 AO).
Die Aufgabenbereiche gliedern sich in:
a) Notfallhilfe
b) Soziale Dienste
c) Allgemeine Hilfeleistungen
Das Aufgabengebiet umfasst hierbei:
* Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
* Unfallopferbetreuung
* Erste Hilfe sowie Unfallfolge- und Reisehilfe
* Betreuungs- und Versorgungsdienst
* Lotsen und Lenkungsaufgaben
* Vorbeugende Tätigkeiten zur Vermeidung von Notfällen
* Förderung des Notfallmeldewesens
* Jugend und Nachwuchsförderung
Damit wir die von uns gesetzten Ziele auch erreichen können, sind wir natürlich nicht nur auf Spenden angewiesen, auch suchen wir noch Mitglieder, die an den genannten Aufgabengebieten Interesse haben und gerne bei uns mitarbeiten möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 06022-656005 oder schauen Sie im Internet auf unserer Webseite unter:
www.hilfsdienst-grosswallstadt.de
vorbei.
Spendenkonto:
Sparkasse Miltenberg-Obernburg
IBAN: DE30 7965 0000 0501 3025 09
Autor:Detlef Simon aus Großwallstadt |
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