Beamte müssen keine Altersarmut fürchten
Gravierenden Unterschiede in der Rentenversicherung und Beamtenversorgung. Rein vorsorglich gilt es festzuhalten, dass dafür nicht der einzelne Beamte oder Pensionär die Verantwortung trägt. Wenn die Rentenkürzungsmaßnahmen nicht wirkungsgleich auf die Pensionen übertragen werden, ist das natürlich die Schuld der Regierungen in Bund und Ländern, die aber wiederum unter großem Einfluss der Beamtenlobby stehen, mit dem Beamtenbund an der Spitze. So hat der Bund 2012 die künftige Übertragung von Rentenkürzungen auf die Pensionen mit der Begründung abgelehnt, dass gleiche Erhöhungen bei Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten und Pensionäre zur Einheit des öffentlichen Dienstes beitragen. Die Einheit der Wirtschaft wird dagegen anscheinend durch Rentenkürzungen gefördert. Und der bayerische Finanzminister Söder hat 2013 schon Überlegungen zu Pensionskürzungen wie bei den Renten als Raubzug mit Ansage bezeichnet, weil dadurch die Lebensleistung der Beamten belastet würde. Wenn eine Lebensleistung nicht belastet werden darf, Renten aber gekürzt werden, dann können die Rentner logischerweise nach Meinung der CSU keine Lebensleistung erbracht haben. So braucht es uns also auch nicht zu verwundern, wenn wir im Jahr 2030 immer noch bei den Pensionen nach 40 Dienstjahren ein Versorgungsniveau von 71,75 % der letzten Dienstbezüge haben werden, bei der Rente dagegen nach 45 Beitragsjahren nur noch ca. 43 %(teils zuzüglich Betriebsrente), bezogen auf das durchschnittliche Lebenseinkommen. Darüber hinaus wird Beamten schon nach 5 Dienstjahren, einschließlich Ausbildungs- und Studienzeiten, eine Mindestpension von ca. 1.500 Euro garantiert. Man kann alle Arbeiter, Angestellten und Rentner für eine gewisse Zeit täuschen, einige sicherlich auch immer, aber ganz bestimmt nicht alle für immer. Hier bildet sich sozialer Sprengstoff. Deshalb muss die Politik dringend handeln, bevor sie wieder ein Stück Glaubwürdigkeit verliert.Wolfgang Winter Kreisvorsitzender ÖDP
Autor:wolfgang winter aus Großheubach |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.