VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN SIEHT ANDERS AUS

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GROßHEUBACH. Es ist gelinde ausgedrückt   t r a u r i g , wie man einen Antrag zum Verbot des Ackergiftes Glyphosat auf gemeindlichen Flächen im Gemeinderat Großheubach von der Tagesordnung gestrichen hat. Damit wurde jegliche öffentliche, demokratische Diskussion mit dem Hinweis erstickt, das sei eine Sache der Bundespolitik in Berlin und nicht der Gemeinde.

Der Antrag bezog sich auf ein Verbot auf gemeindeeigenen (verpachteten) Flächen. Der Einsatz des Ackerherbizids Glyphosat „im eigenen Wirkungskreis“ ist sehr wohl eine Angelegenheit, zu der ein Gemeinderat Position beziehen sollte. Neben anderen Kommunen lieferte Miltenberg das beste Beispiel, wo der Stadtrat mit nur einer Gegenstimme einen vergleichbaren Antrag befürwortete! Der Miltenberger Stadtrat hat couragiert seinen Erkenntnisstand vertreten. Er unterlag nicht dem Einfluss der Agrarchemie, der leider schon von einer überschaubaren Kommune wie Großheubach bis in höchste Bundesstellen reicht. Denn das Ackergift Glyphosat ist ein Milliardengeschäft, das man sich nicht verderben lassen möchte.

„Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes ´Totalherbizid´. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen ´Roundup´, ein Produkt von Monsanto. Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei“ (Friends of the Earth Germany).

Als Gemeinderat habe ich eine große Verantwortung für die Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt im Gemeindebereich. Kommunale Entscheidungen können auch eine Strahlkraft auf private Grundstückseigentümer entfalten, einerseits selber keine Herbizide mit Glyphosat einzusetzen und andererseits bei Neuverpachtungen bzw. Pachtverlängerungen die Ausbringung derselben vertraglich zu verbieten.

Wie jedes Jahr beim Neujahrsempfang des Marktes Großheubach, so auch im Januar 2018, haben wir feierlich die Bayernhymne „Gott mit dir, du Land der Bayern“ gesungen, dabei mehrmals: „Er behüte unsere Fluren“. Lassen wir Taten folgen!

Anlage:

Antrag zur Gemeinderatssitzung vom 16. Januar 2018

Pachtverträge über landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke im Eigentum des Marktes Großheubach; Verbot des Einsatzes des Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat

Sachverhalt:

Die Verlängerung des umstrittenen Ackerherbizids Glyphosat der EU Ende November 2017 hat in der Bevölkerung kritische Reaktionen hervorgerufen. Schon lange vor diesem Zeitpunkt verzichteten manche Städte und Gemeinden auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen, Herbizide aufzubringen.

Seit der fünfjährigen Verlängerung der bisherigen Zulassung des Ackergifts Glyphosat beschließen zunehmend viele Kommunen, den Einsatz von Glyphosat auf allen ihren Grundstücken zu verbieten. Das bedeutet, dass Pächter von kommunalen Flächen – Äcker, Grünland, Obstbau, Kleingärten etc. - das Herbizid nicht mehr verwenden dürfen.

Die Problematik von Glyphosat ist bekannt:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Herbizid in die zweithöchste Risikokategorie als für den Menschen „wahrscheinlich“ krebserregend eingestuft.
Doch Glyphosat ist auch für weitere negativen Folgen verantwortlich. Es vernichtet die Bei- bzw. Wildkräuter, die die Nahrungsgrundlage für viele Insekten und damit auch für die Vogelwelt darstellen. Dadurch schreitet das Artensterben voran und kann beispielsweise schlimme Folgen für den Obst- und Gartenbau haben. (Man betrachte nur die mangelnde Bestäubung der Blüten durch die Bienen.)

Ein Verbotsbeschluss des Ackergiftes Glyphosat kann auch eine Signalwirkung für private Grundstückseigentümer entfalten, einerseits selbst keine Herbizide mit Glyphosat einzusetzen und andererseits bei Neuverpachtungen bzw. Pachtverlängerungen die Glyphosatausbringung vertraglich zu verbieten.
Schließlich ist eine große Mehrheit der Bevölkerung von etwa 80 Prozent für ein Verbot des Ackergifts.

Beschlussvorschlag für den Gemeinderat Großheubach:

Die Verwendung des Herbizids Glyphosat wird auf allen gemeindlichen Flächen ab sofort nicht mehr erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für den Bauhof/Gärtnerei sowie von der Gemeinde beauftragte Unternehmen. In allen künftig abzuschließenden Pachtverträgen - Neuverpachtungen und Pachtverlängerungen – über landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke ist eine Regelung aufzunehmen, wonach der Einsatz von Glyphosat nicht gestattet ist.

Werner J. Zöller, GR

Autor:

Werner J. Zöller aus Großheubach

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