UNTERSCHRIFTEN IM BÜRGERBEGEHREN F Ü R WINDKRAFT EINGEREICHT
GROßHEUBACH.In seiner Sitzung vom 08.11.2016 hat der Gemeinderat von Großheubach die Errichtung von vier Windkraftanlagen auf den Höhen des Roßhofs abgelehnt. Dies hatte bei vielen Großheubachern Betroffenheit ausgelöst. Stand der Gemeinderat doch in der Vergangenheit den verschiedenen Vorstellungen der Windkraftpläne durch die Firma Altus überwiegend positiv gegenüber. Auch das Zonierungskonzept für Windräder als Voraussetzung für deren Errichtung, wurde bei nur einer Gegenstimme gebilligt.
AKTIV FÜR DIE ENERGIEWENDE
Aus diesem Grunde hat sich eine „Bürgerinitiative FÜR Windkraft in Großheubach“ gebildet. Deren Mitgliedern ist es unverständlich, wie einunddreißig Jahre nach Tschernobyl und sechs Jahre nach Fukushima es immer noch Widerstände gegen die überlebenswichtige Energiewende gibt.
Jeden Tag vermitteln uns die Medien die negativen Folgen des Klimawandels durch Verbrennung fossiler Stoffe mit der Emission der Treibhausgase, vor allem Kohlendioxid. Wie sollen die CO2-Ziele von Paris bis 2050 je erreicht werden?
Windräder sind dabei neben anderen Formen der alternativen Energieerzeugung unverzichtbar. Die häufig vorgebrachten Einwände - wir sind ja für Windräder, aber nicht bei uns - sind für Werner J. Zöller, einer der Gründer der Bürgerinitiative, nicht nachvollziehbar. „Zu Ende gedacht, findet sich bei dieser Einstellung nirgends auf der Welt ein Standort für Windräder“, so Zöller.
Auch der Einwand, man wolle es sich mit der Nachbarkommune Röllbach nicht verderben, hält die BI für vorgeschoben. Erstens seien nicht alle Röllbacher gegen Windräder vor Ort und zweitens müsse ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis, sofern es ein solches gibt, Differenzen aushalten.
IM EINKLANG MIT DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG
Die Bayerische Staatsregierung, sieht ihre Windkraftziele – bis 2025 sechs Prozent des erzeugten Stroms aus Windkraft – in Gefahr. Denn aufgrund der 10 H-Regelung, die etwa 2000 Meter Abstand von der Wohnbebauung vorschreibt, kam der Zuwachs von Windrädern in Bayern praktisch völlig zum Erliegen. In einem ministeriellen Schreiben erklärt nun die Staatsregierung, dass jede Gemeinde von der 10 H-Regelung mittels Bauleitplanung abweichen kann und dass deren Einleitung durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid möglich ist!
Die „Bürgerinitiative F Ü R Windkraft in Großheubach“ sieht sich mit ihrem Bürgerbegehren und dem angestrebten Bürgerentscheid daher auch in vollem Einklang mit der Bayerischen Staatsregierung und als Vorbild für andere Kommunen, die die Energiewende aktiv voranbringen möchten!
„Die Bürgerinnen und Bürger sollen in direkter, demokratischer Abstimmung über dieses Thema entscheiden, denn es ist für die Zukunft von uns und unseren Kindern zu wichtig, um es nur einigen wenigen Gemeinderäten zu überlassen“, meint Roman Kempf von der Bürgerinitiative.
ÜBERGABE DER UNTERSCHRIFTEN FÜR DEN BÜRGERENTSCHEID
Mittlerweile wurden 640 Unterschriften von Großheubacher Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, die der gleichen Meinung sind. Dies sind weitaus mehr als die geforderten 10 Prozent der Wahlberechtigten, die das Bürgerbegehren unterstützen. Die Vertreter gemäß Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung, Roman Kempf, Karl Ripberger und Werner J. Zöller, haben die Unterschriftenlisten am Mittwoch, 19.4.17 Bürgermeister Günther Oettinger übergeben, mit der Empfehlung, den nun folgenden Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 vorzubereiten.
Autor:Werner J. Zöller aus Großheubach |
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