PLANFESTSTELLUNG KREISEL KLEINHEUBACH - ALLE FORDERUNGEN NACH VERBESSERUNG DES FUß- UND RADVERKEHRS NIEDERGESCHLAGEN

Der Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach B 469 / St 2310 / St 2441 ist gefallen. Er stellt für alle Fußgänger und Radfahrer, die eine geradlinige, kurze und steigungsfreie Verbindung von der Brücke Heubach ins Einkaufszentrum Seehecke und darüber hinaus für den überörtlichen nichtmotorisierten Alltags- und Touristenverkehr erwartet hatten, eine tiefe Enttäuschung dar.

Eine beträchtliche Zahl von Einwendern versuchte im Planfeststellungsverfahren mit vernünftigen Vorschlägen das Fuß- und Radwegekonzept zu verbessern.

So sprach u.a. der Markt Großheubach folgende Aspekte an: Das Radwegekonzept sei ungenügend, da die Umwege zur Fahrt in das Gewerbegebiet nicht angenommen würden. Problematisch sei insbesondere, dass der neue Radweg in einer relativ steilen und sehr engen Rampe an der Brücke ende, welche keinen ungefährdeten Begegnungsverkehr, noch erschwerend durch Fußgänger, ermögliche. Auch sei die Weiterführung mit rechtwinkeligen, engen Kurven durch eine Bahnunterführung mit beträchtlichen Höhenunterschieden äußerst problematisch. ... Es sollten ordnungsgemäße Geh- und Radwege parallel zur Staatsstraße 2441 angelegt werden, um einen direkten Zugang in das Gewerbegebiet Seehecke zu gewährleisten.

In den umfangreichen Einwendungen der Stadt Miltenberg wurde auch das vorgesehene Radwegekonzept gleichermaßen kritisiert, da sich die Situation für den nichtmotorisierten Individualverkehr durch den Umbau der Anschlussstelle deutlich verschlechtere, insbesondere durch Umwege und den Einbau von Barrieren. Schließlich sei ein gemeindeübergreifendes Radwegekonzept erforderlich, in welchem alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen berücksichtigt werden müssten.

Auch der Bund Naturschutz in Bayern äußerte sich in ähnlicher Weise. Da in den vorgelegten Planunterlagen die ´Leichtigkeit´ der motorisierten Verkehrsströme explizit als Ziel aufgeführt ist, aber auch der Klimawandel eine grundlegende Umorientierung bei der Bewertung und Forderung der verschiedenen Verkehrsträger verlangt, dürfen Rad- und Fußverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr nicht weiterhin zurückgesetzt und nachrangig behandelt werden. Der BN kritisierte auch zu Recht, dass wegen des geplanten Underflys (Unterführung des Kreisels) die Staatsstraße 2441 nach der Bahnbrücke vierspurig geführt wird. Dadurch fehle der Platz für den geforderten, straßenbegleitenden Geh- und Radweg und die Fußgänger und Radfahrer werden auf eine inakzeptable Strecke gezwungen. Die planfestgestellte Variante mit Underfly, die vom Vorhabensträger (Bauamt Aschaffenburg) aufgrund einer fragwürdigen Prognose mit 30 Prozent Verkehrssteigerung begründet wurde, ist überdimensional, auch weil das Integrierte Energie- und Klimakonzept der Region eine 10%ige Reduktion des Individualverkehrs zum Ziel habe. Gerade dafür braucht es eine gute Infrastruktur für den überörtlichen Radverkehr.

Viele weitere sinnvolle Einwendungen erfolgten im gleichen Tenor. Im Planfeststellungsbeschluss wurden alle begründeten Einwendungen, wie auch die diesbezüglichen Wortmeldungen im Erörterungstermin am 17.3.15 durch Bauamtsleiter Norbert Biller, gebetsmühlenartig zurückgewiesen. Ein Planfeststellungsbeschluss ist eine Ermessensentscheidung. Doch im vorliegenden Fall scheint nur das Ermessen einer Person ausschlaggebend gewesen zu sein.

In der Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken zum Baurecht für die Anschlussstelle Kleinheubach vom 22.12.15 hieß es folgendermaßen: „Fußgänger und Radfahrer werden über ein eigenes Geh- und Radwegenetz sicher geführt werden. Dazu werden drei separate Bauwerke, davon eine Eisenbahn ü b e r führung, neu errichtet.“ Schon keimte eine minimale Freude bei Radlern und Fußgängern auf, denn sie hofften, dass ihnen wenigstens eine so stümperhafte, unfunktionelle Radwegunterführung wie die der Umgehungsstraße Miltenberg zwischen dem Gewerbegebiet 2 und 3 in Großheubach erspart bliebe. Doch bei näherem Hinsehen entpuppte sich der Begriff Eisenbahn ü b e r führung als Irreführung! Der Vorhabensträger (Bauamt) und die Planfeststellungsbehörde (Reg. v. Ufr.) meinten wohl, die Eisenbahn fährt ü b e r die U n t e r führung des Fuß- und Radwegs!

Leider bleibt diese Bahn u n t e r führung eine „Krücke“ und erschwert und verschlechtert die Rad- und Fußverbindung in Richtung Seehecke sowie ins Mudtal. Die Radwegeführung insgesamt stellt einen wahren Hindernisparcours dar.

In die Zukunft gerichtete Verkehrswegeplanung muss u.a. die Umwelt- und Klimaziele in einem „offenen und vor allem lösungsorientierten Miteinander“ (Bundesverkehrsminister Dobrindt) anstreben. Dazu gehört auch die Überlegung, dass jede zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegte Strecke den Ausstoß von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen und CO2 verringert. Doch solche Überlegungen, die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern, spielen im Planfeststellungsbeschluss keine Rolle. Der Rad- und Fußgängerverkehr bleibt weiterhin das „Aschenputtel“ des Autoverkehrs.

Bis spätestens 16.3.16 können allerdings Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23, 80539 München, eingelegt werden.

(Info zum Planfeststellungsbeschluss: www.regierung.unterfranken.bayern.de
Planung + Bau, Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren, Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach B 469 / St 2310 / St 2441)

Autor:

Werner J. Zöller aus Großheubach

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