HÄNDE WEG VOM RADWEG!
Miltenberg/Großheubach: Man hält es nicht für möglich – ganz heimlich, still und leise will die Stadt Miltenberg ein Stück der Variante des Main-Radwegs verkaufen.
Wie im Presseartikel „Stadt lässt Radler Haken schlagen“ dargestellt, hatten die Radler auf die Freigabe der direkten Verbindung des Radwegs in der Junkerstraße/Miltenberg-Nord nach Beendigung der Baumaßnahme der Papierfabrik gehofft.
Fehleinschätzung! Die Gier des Unternehmens kennt keine „Radweg-Grenzen“!
Überregionalen und örtlichen Radfahrern sollen noch mehr Umwege sowie gefährliche, unübersichtliche Kurven zugemutet werden. Welch´ ein Widerspruch zwischen Theorie und Praxis klafft in den Internetseiten von Miltenberg und den schon jetzt suboptimalen, um nicht zu sagen verpfuschten Radwegführungen in den Zugangsbereichen zur Stadt.
Unter Radwege/Projekt liest man Inhalte wie: „ ...Main-Radweg bundesweit zertifizierter Premium-Radweg … Fahrradtourismus hat wirtschaftliche Bedeutung … für die einheimische Bevölkerung stellt der Main-Radweg einen Anreiz für die Nutzung des Fahrrades dar ...muss die vorhandene fahrradtouristische Infrastruktur mit der Infrastruktur für den Alltagsradverkehr verknüpft werden … .“
Der beabsichtigte Verkauf einer rund 250 Meter langen Geraden zwingt die Radler, mit zusätzlichen Wegen und vier gefahrvollen 90-Grad-Haken fertig zu werden. Statt einer problemlosen Geraden von 250 Metern - jetzt verbarrikadiert und mit Gras eingesät - entstünde eine etwa 500 Meter lange Strecke mit den unübersichtlichen 90-Grad-Kurven, davon 375 Meter auf öffentlichen, oft einseitig zugeparkten Straßen mit beträchtlichem Parksuchverkehr. Diese Verschlechterung spricht den theoretischen Absichten der Planer Hohn!
Auch Großheubach hat ein öffentliches Interesse daran, dass der Radweg zwischen Gemeinde und Kreisstadt nicht unnötigerweise erschwert wird - oder will man die Radler wieder auf die Staatsstraße zwingen? Ebenfalls nutzen Fußgänger den Radweg und wären aufgrund des neuen Umwegs beeinträchtigt.
Der beabsichtigte Verkauf einer öffentlichen Straße an eine Privatfirma richtet sich gegen das öffentliche Wohl der Rad fahrenden Menschen. Soll eine Straße verkauft werden, das Bayerische Straßen- und Wegegesetz spricht hier von „Einziehung“, dann ist diese Absicht drei Monate vorher in den Kommunen, die von der Straße berührt werden, örtsüblich bekanntzumachen, um Einwendungen von Bürgern zu ermöglichen. Also nicht „heimlich, still und leise“!
Noch ist der Kauf n i c h t in trockenen Tüchern, denn die notarielle Beurkundung steht bislang aus. Daher: „Hände weg vom Radweg!“
Werner J. Zöller
Autor:Werner J. Zöller aus Großheubach |
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