EMPFEHLUNG AUS DER BÜRGERVERSAMMLUNG IN GROßHEUBACH
Es gibt im Markt Großheubach einen problematischen Zusammenhang von hohen Schulden, vielen maroden Ortsstraßen, drei, teils neu renovierten Rathausgebäuden (plus Historisches Rathaus mit Hochzeitssaal) u n d dem Vorhaben eines Rathausneubaus.
EMPFEHLUNG DER BÜRGERVERSAMMLUNG TRIFFT EINIGE GEMEINDERÄTE AN WUNDER STELLE
Doch die Bürgerempfehlung der Bürgerversammlung vom 25.4.23, die finanziellen Mittel der Mittelfristigen Finanzplanung für einen Rathausneubau umzuwidmen, zugunsten der Sanierung maroder Straßen, hat in der Gemeinderatssitzung vom 9.5.23 wohl einige Gemeinderäte an einer wunden Stelle getroffen. Nebenschauplätze wie, gibt es überhaupt einen diesbezüglichen Beschluss, wenn ja, nichtöffentlich oder öffentlich, lenkten vom eigentlichen Thema ab. Allerdings sind in der Mittelfristigen Finanzplanung (MiFi) für das Vorhaben beziehungsweise den Wunsch eines Neubaus Finanzmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 50.000 € und für 2025 in Höhe von 2.000.000 € vorgesehen, was die Absicht eines Rathausneubaus erhärtet.
ARGUMENTE FÜR EIN NEUES RATHAUS WURDEN ENTKRÄFTET
Aber es gab auch Gemeinderatsmitglieder, die einen anderen Ton anschlugen. Im Gegensatz zum Bürgermeister, der aufgrund mangelhaften Brandschutzes keine Gemeinderatssitzung im bisherigen Sitzungssaal mehr abhalten will, berichtete Gemeinderätin und Dritte Bürgermeisterin Eva Arnold-Link, dass die Großheubacher Feuerwehr den Brandschutz - nach Einbau von Brandmeldern - gewährleistet sieht.
Damit fehlt ein Argument für einen Rathausneubau! Außerdem machte sie vernünftige Vorschläge, wie das renovierte Rathausgebäude der ehemaligen Post, mit ebenerdigem, also behindertengerechtem Zugang für ein Bürgerbüro genutzt werden kann. Und schon wieder fehlt ein weiteres Argument für einen Rathausneubau!
Sie sprach auch von der Notwendigkeit, das Thema "Digitales Rathaus" voranzubringen, bei welchem Großheubach das Schlusslicht im Landkreis Miltenberg ist. Ein digitales Rathaus benötigt eher weniger als mehr Diensträume.
Auch Gemeinderat Michael Repp, der als Einziger eine notwendige Straßensanierung erwähnte, erinnerte an die Absicht der Gemeinde, die Sudetenstraße zu erneuern, was inzwischen wieder vergessen schien.
DÜRFEN IN EINER BÜRGERVERSAMMLUNG EINZELNE BÜRGER ÜBER EINE EMPFEHLUNG AN DEN GEMEINDERAT ABSTIMMUNGEN DURCHFÜHREN?
Selbst die Frage, ob ein Bürger das Recht hätte, eine Abstimmung in der Bürgerversammlung zu veranlassen, tauchte in der Sitzung auf. Nach Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist dies ein demokratisches Recht, die anwesenden Bürger über eine EMPFEHLUNG abstimmen zu lassen. Nach intensiver Darstellung der Problematik bat ich um Abstimmung per Handzeichen:
1. Wer ist für die Empfehlung, k e i n neues Rathaus zu bauen und die Geldbeträge in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Straßenerneuerung umzuwidmen?
Ergebnis: Die überwältigende Mehrheit der Anwesenden stimmt zu!
2. Wer ist für einen Rathausneubau?
Ergebnis: Kein einziges Handzeichen, niemand stimmt zu!
Damit ist die Empfehlung eindeutig gebilligt und der Gemeinderat Großheubach hat die Verpflichtung, sie innerhalb von drei Monaten, also bis 25.7.2023, in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln.
Autor:Werner J. Zöller aus Großheubach |
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