DIE ORTSDURCHFAHRT IN GROßHEUBACH
JAHRESRÜCKBLICK DES BÜRGERMEISTERS
In der letzten Sitzung des Gemeinderats Großheubach in 2018 äußerte
sich der Erste Bürgermeister Günther Oettinger in seinem Jahresrückblick unter anderem so: „Mit der endgültigen Fertigstellung der Sanierung unserer Ortsdurchfahrt haben wir, und darauf können wir stolz sein, einen großen Wurf gelandet."
Dieser Äußerung kann man zustimmen, was die rein bauliche Maßnahme betrifft. Hinsichtlich der vom Gemeinderat beschlossenen Verkehrsregelungen allerdings, hat sich kaum etwas verbessert!
MISSLICHE SITUATION IN GROßHEUBACHS DURCHFAHRTSSTRAßEN
Nach wie vor besteht in der sanierten Ortsdurchfahrt, aber auch der Richtung Röllbach, eine missliche Situation für Fußgänger, Radfahrer –einheimische wie auch Gäste – sowie der Straßenanlieger. Und selbst die Autofahrer stört der ´Geschwindigkeits-Wirrwarr`zu unterschiedlichen Zeiten und Streckenabschnitten.
ÜBERWÄLTIGENDE MEHRHEIT FÜR VERKEHRSKONZEPT DES GEMEINDERATS
Ich frage mich, wie geht man mit dem in überwältigender Mehrheit von 18:1 beschlossenen Verkehrskonzept um: Tempo30/24h/Tag in den Hauptdurchfahrtsstraßen, alternierende Fahrradschutzstreifen sowie wirkungsvolle Geschwindigkeitsüberwachung!
ÖFFENTLICHER BESCHLUSS DES GEMEINDERATS – NICHTÖFFENTLICHE INTERVENTION DES LANDRATSAMTS
Es kann doch nicht sein, dass dieser in öffentlicher Sitzung demokratisch gefasste Beschluss durch nichtöffentliche Intervention behördlicher Vertreter des Landratsamts (und auch der Polizei) zunichte gemacht wird! Wo doch Landrat Jens MarcoScherf selbst in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbüro VIA, Köln, den Umstieg vom Auto- zum Radverkehr aus Klimaschutzgründen fördern will und öffentlich propagiert! Mit ihren fragwürdigen und auch falschen Einwendungen scheinen die Mitarbeiter im Landratsamt die Absichten des Landrats zu boykottieren.
DAS VERKEHRSKONZEPT MUSS UMGESETZT WERDEN
Was die Reduzierung von Lärm, Verkehrsgefahren und Feinstaubbelastung
betrifft, so nutzen die Verkehrsbehörden ihren „Ermessensspielraum“ äußerst restriktiv. Unser gut begründetes Verkehrskonzept zum Wohl der Bürger kann nicht mit Füßen getreten werden. Der 18:1 gefasste Gemeinderatsbeschluss gilt weiterhin und sollte von uns unbedingt umgesetzt werden. Denn wenn dem nicht so sein sollte, dann ergibt sich zwangsläufig die Frage: Lohnt sich überhaupt der ehrenamtliche, teils arbeitsintensive Einsatz als Gemeinderat?!
Werner J. Zöller, GR
Autor:Werner J. Zöller aus Großheubach |
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