BÜRGERBEGEHREN F Ü R WINDKRAFT IN GROßHEUBACH
ZWISCHENBILANZ: WEIT ÜBER 400 UNTERSCHRIFTEN
Die Mitglieder der "Bürgerinitiative FÜR Windkraft in Großheubach" zeigten sich bei ihrem Treffen sehr erfreut über die bisherige Zwischenbilanz der geleisteten Unterschriften. Weit über 400 Bürgerinnen und Bürger unterstützen bislang den wichtigen Beitrag Großheubachs zur Energiewende. Damit ist die Mindestvoraussetzung des Begehrens in Höhe von 10 Prozent der Wahlberechtigten schon erreicht.
Die Unterschriftensammlung wird jedoch fortgesetzt, um eine noch höhere Akzeptanz für den nachfolgenden Bürgerentscheid zu erreichen.
KLIMAZIELE NUR MIT INTENSIVEM ZUBAU VON PHOTOVOLTAIK UND WINDKRAFT ERREICHBAR
Der Einsatz für die Erneuerbaren Energien, hier für die Windkraft, ist umso wichtiger, weil die Klimaerwärmung schon jetzt in den Medien jeden Tag Beispiele der negativen Folgen liefert. Wenn die CO2-Ziele von Paris bis 2050 erreicht werden sollen, muss der Zubau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen intensiv beschleunigt werden.
10 H-REGELUNG IN BAYERN STOPPT WINDKRAFTZUBAU
Doch was geschah in Bayern? Der Zuwachs von Windrädern kam aufgrund der 10 H-Regelung, die es in keinem anderen Bundesland gibt und die etwa 2000 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorschreibt, praktisch zum Erliegen. Diese Entwicklung widerspricht der Zielsetzung des Freistaats, die bis 2025 sechs Prozent des erzeugten Stroms aus Windkraft einplant, nachdem der Anteil 2014 nur zwei Prozent betrug.
BÜRGERINITIATIVE FÜR WINDKRAFT IN VOLLEM EINKLANG MIT DER STAATSREGIERUNG
Die Bayerische Regierung sieht die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die grundsätzlich vor Ort umgesetzt werden muss und von der Bevölkerung mitgetragen werden soll. Jede Gemeinde kann von der 10 H-Regelung mittels Bauleitplanung abweichen. In ihrem Schreiben zur Windenergie in Bayern an die bayerischen Kommunen vom 1.2.17 bezeichnen Staatsministerin Ilse Aigner (Wirtschaft) und Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres) die "kommunale Bauleitplanung als Schlüssel für den weiteren Zubau der Windenergie in den kommenden Jahren". Ferner heißt es: "Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen kann zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids gemacht werden
(Art 18a GO)".
Die "Bürgerinitiative FÜR Windkraft in Großheubach" sieht sich mit ihrem Bürgerbegehren in vollem Einklang mit der Bayerischen Staatsregierung und als Vorbild für andere Kommunen, die die Energiewende aktiv voranbringen möchten!
Das ministerielle Schreiben bezieht sich auch auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 9. Mai 2016 bezüglich einer einvernehmlichen Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden. Diese Regelung des Art 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung wurde für verfassungswidrig erklärt. Zwar ist eine betroffene Nachbargemeinde über das interkommunale Abstimmungsgebot mit der Planung zu beteiligen, ein Zustimmungserfordernis besteht jedoch nicht!
Die "Bürgerinitiative FÜR Windkraft in Großheubach - durch das ministerielle Schreiben bestätigt - veranstaltet im Zuge der direkten Demokratie weitere öffentliche Unterschriftensammlungen in der Mainstraße am Samstag, den 1. April 2017, von 9.00 - 12.00 h sowie am Ostermarkt, Sonntag, den 9. April 2017, ab 9.00 h.
Autor:Werner J. Zöller aus Großheubach |
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