ALTES ERHALTEN, ABER NEU BELEBEN: EHEMALIGES GASTHAUS ZUM HIRSCHEN IN GROßHEUBACH

Zukunftsvision: Ehemaliges Gasthaus Zum Hirschen, Großheubach
  • Zukunftsvision: Ehemaliges Gasthaus Zum Hirschen, Großheubach
  • hochgeladen von Werner J. Zöller

Es ist eine Freude in der Presse zu lesen, wie im Landkreis Miltenberg Privatleute, aber auch Kommunen viel Liebe zu Baudenkmälern, den stillen Zeugen der Vergangenheit, entwickeln. Dabei werden privat finanzielle Opfer gebracht, aber auch öffentliche Fördergelder eingesetzt. Eschau mit der Sanierung des Historischen Rathauses und Kleinwallstadt mit der außergewöhnlichen Restaurierung des Gasthauses Zum Hasen sind hervorragende Beispiele für gemeindliche Initiativen zum Erhalt unseres kulturellen Erbes.

Umso unverständlicher ist mir die Haltung vom Bürgermeister und von einigen Mitgliedern des Gemeinderats in Großheubach im Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Gasthauses Zum Hirschen. Sie möchten den 425 Jahre alten Zeugen der Renaissance ausradieren, obwohl das Landesamt für Denkmalpflege über das Landratsamt Miltenberg den Abrissbeschluss des Gemeinderats mit schlagenden juristischen Begründungen abgelehnt hat. Und die Erfolgsaussichten einer ins Auge gefassten Klage gegen diesen Bescheid tendieren gegen Null. Warum? Die Voraussetzung für einen Abbruch wäre der Umstand, dass der Erhalt für die Gemeinde unzumutbar wäre. Allerdings kann eine `Zumutungsprüfung` nur erfolgen, wenn unter anderem eine fehlende Nutz- und Veräußerbarkeit nachgewiesen werden kann. Gerade letztere trifft nicht zu. Es gibt ernsthafte kaufwillige Investoren!
Aus diesem und vielen weiteren Gründen würde der Markt Großheubach mit einer Klage jämmerlich ´durchfallen`, unter zusätzlicher Kostenbelastung.

Es ist unerklärlich, dass die Rettung des Hirschen so nahe liegt und durch das Beharren seitens der Gemeinde verzögert oder gar verhindert wird.

Die Kaufverhandlungen mit den Interessenten sind soweit gediehen, dass diese das Baudenkmal für einen Euro – wie in der Bürgerversammlung 2013 vom Bürgermeister angeboten – plus 40 000 Euro übernehmen und das Gebäude restaurieren. Die Gemeinde gibt dann den Investoren die 40 000 Euro als Fördersumme zurück. Ein gutes Geschäft für die Gemeinde? Ja! Denn der Abriss und die Wiederherstellung des Platzes wird mit 70 bis 100 000 Euro veranschlagt. Nach Abzug der 40 000 Euro Fördergeld bliebe immer noch ein Gewinn zwischen 30 bis 60 000 Euro für den Markt Großheubach
Mein Appell an den Bürgermeister mit seiner Abrissfraktion: Wenn sie schon keinen Sinn in der Erhaltung von Denkmälern der Ortsgeschichte sehen, wobei sie gegen den Artikel 144 der Bayerischen Verfassung verstoßen, dann lassen sie wenigstens wirtschaftliche Gründe zugunsten der Gemeinde bei ihrer Entscheidung walten. Für unsere finanzschwache Gemeinde ist doch wohl ein kleiner Gewinn immer noch besser als ein größerer Verlust.

Die Zeit drängt, denn Kaufinteressenten lassen sich nicht ewig hinhalten und die Erosionsschäden durch Regen und Wind am Gebäude wachsen mit jedem Tag.

Autor:

Werner J. Zöller aus Großheubach

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