entscheidende Änderungsanträge
CSU (AG) Umwelt informiert über EU-Umweltpolitik und positive Entwicklungen

In den letzten Monaten wurde intensiv über den Vorschlag von EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans zur Wiederherstellung der Natur diskutiert, wobei verschiedene Bedenken von Landwirten, Waldbesitzern und Menschen im ländlichen Raum aufgegriffen wurden.

Die besorgten Stimmen konzentrierten sich vor allem auf die vorgeschlagene Rückversetzung von Land- und Forstflächen in einen Zustand von vor 70 Jahren sowie die De-facto-Stilllegung von 10 % der Flächen in Europa. Diese Bedenken führten zu einer intensiven Auseinandersetzung, die auch von der CSU (AG) Umwelt aufmerksam verfolgt wurde.

Ein im Sommer gestellter Antrag der christdemokratischen Fraktion, das Gesetz komplett zurückzuverweisen und einen neuen, pragmatischen Vorschlag der Kommission zu erbitten, fand keine Zustimmung. Dennoch wurden in der letzten Woche entscheidende Änderungsanträge vom Parlament angenommen, was zu einer erfreulichen Wende führt. Nahezu alle Bedenken von Landwirten, Forstbesitzern, Kommunen im ländlichen Raum und Vertretern erneuerbarer Energien wurden erfolgreich ausgeräumt.

In den Verhandlungen konnten folgende Verbesserungen erreicht werden:

  • Keine 10%ige Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen: Es besteht keine Notwendigkeit mehr, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen stillzulegen. 
  • Aufwandsbasierte Ansätze: Der Grundsatz der Aufwandsbasierung wurde eingeführt, anstelle eines verpflichtenden Top-down-Ansatzes, um den individuellen Aufwand zu berücksichtigen. 
  • Ernährungssicherheit als zentrales Ziel: Das Gesetz definiert die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu gewährleisten. 
  • Keine Verwendung von EU-Fonds für Naturmaßnahmen: Die EU-Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (GAP und GFP) werden nicht für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur genutzt. 
  • Ausnahmen für erneuerbare Energien: Die neuen Vorschriften gelten nicht für Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder wichtige Infrastrukturarbeiten. 
  • Notbremse für Landwirtschaft: Eine Notbremse ermöglicht das Einfrieren von Zielen für die Landwirtschaft, wenn Ernährungssicherheit oder Produktion bedroht sind. 
  • Verzicht auf das umstrittene Ziel der Naturwiederherstellung: Das kontroverse Ziel der Wiederherstellung der Natur auf das Niveau der 1950er Jahre wurde gestrichen. 

Trotz dieser Fortschritte bleibt eine Herausforderung bestehen. Der Vorschlag von EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere das geplante Verbot des Einsatzes in sensiblen Gebieten, könnte Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe haben. Selbst Naturschützer sind gegen diesen Vorschlag. Die endgültige Entscheidung darüber fällt am 21. oder 22. November im Europäischen Parlament.

Die CSU (AG) Umwelt betont die zentrale Bedeutung des Dialogs bei Natur- und Klimaschutzmaßnahmen. Eine gemeinsame Gestaltung von Gesetzesvorhaben im Einklang mit den Betroffenen ist entscheidend für eine nachhaltige und breit akzeptierte Umsetzung, um die Natur für zukünftige Generationen zu bewahren und gleichzeitig den Klimawandel zu bekämpfen.

Autor:

Christian Schreck aus Eschau

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