Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Pressebericht der PI Miltenberg vom 16.03.2016
Bei der Kontrolle eines Kleinkraftrad-Fahrers am Dienstag, gegen 12:30 Uhr, in der Miltenberger Straße,
wurde festgestellt, dass der Roller noch mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015, gültig bis Ende Februar 2016,
versehen war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, den 43-jährigen Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Hier macht die Polizei darauf aufmerksam, dass für Mofas, Moped, Roller etc. mit Versicherungskennzeichen das Versicherungsjahr jeweils zum letzten Tag im Februar endet und das neue jährlich zum 01.März beginnt.
Autor:meine-news.de Redaktion aus Miltenberg |
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