Polizeibericht
Bürgstadt/Miltenberg | Betrunkener Lkw Fahrer ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz
Pressebericht der Polizeiinspektion Miltenberg vom 09.01.2021
Bürgstadt - Betrunkener Lkw Fahrer ohne Fahrerlaubnis
Am frühen Freitagabend wurde von einer Zivilstreife der Polizei Miltenberg ein 45-jähriger Lkw Fahrer aufgrund seiner extrem langsamen Fahrweise auf der Staatsstraße 2310 zwischen Freudenberg und Bürgstadt einer Kontrolle unterzogen. Hierbei fiel der Streifenbesatzung sofort starker Alkoholgeruch auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,6 Promille. Der 45-Jährige wurde im Anschluss auf die Wache der Polizei Miltenberg sistiert, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Im Anschluss wurde der Lkw Schlüssel zur Unterbindung einer Weiterfahrt sichergestellt.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der Lkw Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der unbelehrbare Delinquent bereits in einer Vielzahl von Fällen ohne der erforderlichen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führte. Zudem wurde festgestellt, dass keine vorgeschriebene Fahrerkarte genutzt wurde. Da zu vermuten war, dass sich im Lkw Aufzeichnungen über vorangegangene Fahrten befanden, wurde durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Durchsuchungsbeschluss der Wohnkabine des Lkws beantragt, welcher vom Amtsgericht Aschaffenburg erlassen wurde.
Dem 45-Jährigen erwarten nun mehrere Ermittlungsverfahren, u.a. wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Miltenberg - Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz
Aufgrund der anhaltenden Covid19-Pandmie führt die Polizei Miltenberg regelmäßig Kontrollen i.S. des Infektionsschutzgesetzes durch. Hierbei konnte am Freitagnachmittag eine Streifenbesatzung eine 14-Jährige, im Bahnhofsgebäude in Miltenberg, ohne eine erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung antreffen. Nur wenige Minuten nachdem die Jugendliche von den Einsatzkräften mündlich belehrt bezüglich der Tragepflicht belehrt wurde, wurde sie erneut ohne M-N-Bedeckung im Bahnhofsgebäude festgestellt. Da sich die Deliquentin trotz Belehrung nicht an die derzeit geltenden Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz halten wollte, erwartet diese nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem selbigen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Miltenberg auf die derzeitigen Bestimmungen des LRA Miltenberg, zur bestehenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung an festgelegten Örtlichkeiten in der Stadt Miltenberg sowie in Transportmitteln des ÖPNV und an dessen Haltestellen und dazugehörigen Gebäuden hin.
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