Psychotherapie während der Arbeitszeit – Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Als älterer Arbeitnehmer, der auf psychotherapeutische Unterstützung angewiesen ist, stand ich vor der Herausforderung, die regelmäßigen Therapiesitzungen mit meiner Arbeitszeit in Einklang zu bringen. Da diese Termine für meine Gesundheit wichtig waren, habe ich mich intensiv darüber informiert, welche Möglichkeiten bestehen, solche Termine während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Gerne möchte ich meine Erfahrungen teilen.

Das Gespräch mit dem Arbeitgeber – Offenheit hilft weiter

Als ich herausfand, dass es keinen automatischen Anspruch darauf gibt, für Psychotherapiesitzungen während der Arbeitszeit freigestellt zu werden, war mein erster Schritt das Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber sind durchaus bereit, gemeinsam Lösungen zu finden, sei es durch flexible Arbeitszeiten oder das Nachholen von Stunden. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass offene Kommunikation und Transparenz dazu beitragen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten funktioniert.

Anspruch auf Freistellung nach § 616 BGB

Während meiner Recherche habe ich auch herausgefunden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen doch einen Anspruch auf Freistellung geben kann – und zwar nach § 616 BGB. Dieser Paragraph besagt, dass Arbeitnehmer in Ausnahmefällen bezahlt von der Arbeit freigestellt werden können, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen verhindert sind. Dazu kann auch eine medizinisch notwendige Psychotherapie gehören, insbesondere wenn die Termine nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden können. Wie ich in einem Artikel im Berufsjournal gelesen habe, hängt dies allerdings immer vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden. Der Arbeitgeber darf nicht nur auf eine Lösung außerhalb der Arbeitszeit bestehen, wenn die Behandlung während dieser Zeit medizinisch notwendig ist.

Gleitzeit und Urlaub als Alternativen

In meinem Fall habe ich auch auf andere Möglichkeiten zurückgegriffen, um die Therapiesitzungen zu integrieren. Ich arbeite in einem Unternehmen mit Gleitzeitregelung, was mir erlaubte, die Termine so einzuplanen, dass ich früher oder später arbeiten konnte. Auch die Nutzung von Urlaubstagen kam in Frage, wenn es sich um längere Behandlungen handelte. Diese Flexibilität war eine große Hilfe, um meine Gesundheit nicht zu vernachlässigen und gleichzeitig meinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen.

Fazit

Meine Erfahrung zeigt, dass es Wege gibt, Psychotherapie und Arbeit zu vereinbaren. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber, das Wissen um rechtliche Ansprüche wie den § 616 BGB sowie die Nutzung von Gleitzeit oder Urlaub können dabei helfen. Gesundheit sollte immer im Vordergrund stehen, und mit der richtigen Herangehensweise lässt sich auch im Berufsleben Raum für notwendige Behandlungen schaffen.

Wichtig ist, sich umfassend zu informieren und gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.

Quellen: Berufsjournal.de

Autor:

Walther Kling aus Ballenberg

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