Coronavirus
Perspektiven auch für Gastronomie und Tourismus

Wertheim. Nach den Bund-Länderberatungen zur Corona-Pandemie hat Ministerpräsident Kretschmann am Mittwoch einen Stufenplan für Baden-Württemberg zum Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen vorgestellt. Die nächsten Lockerungen sollen ab Montag, 11. Mai, greifen. Die entsprechende Landesverordnung ist für das Wochenende angekündigt. Der Lenkungsstab der Stadt wird die Auswirkungen für Wertheim in einer Schaltkonferenz beraten. Schrittweise sollen dann in den nächsten Wochen auch Perspektiven für Kinderbetreuung und Schule, für Freizeit und Sport sowie für Gastronomie und Tourismus geschaffen werden.

Der Stufenplan des Landes muss noch vom Kabinett verabschiedet werden und gilt vorbehaltlich der Infektionslage. Er kann sich also noch jederzeit ändern. Erst mit der Verkündung der weiteren Corona-Verordnungen werden die neuen Lockerungsmaßnahmen gültig. Für nahezu alle Öffnungen und Lockerungen gelten zudem strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen.

Stufe 1: ab 11. Mai

Die Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden. Künftig darf man sich auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – im Freien aufhalten. Geschwister werden von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen.

Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll wieder erlaubt werden. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Sportboothäfen und den Luftsport. Mannschaften können lediglich individuell oder in Kleingruppen trainieren, direkter körperlicher Kontakt bleibt weiter verboten. Zudem gelten weiter Hygienevorschriften: So müssen sich Sportler zuhause umziehen, Umkleiden und Gemeinschaftsduschen sollen geschlossen bleiben. Fahrschulen sollen unter Auflagen ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen ab dem 11. Mai dann wieder öffnen dürfen. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Stufe 2 und 3: vor Pfingsten

Die Kindertagesstätten sollen in Abstimmung mit den Trägern ab dem 18. Mai schrittweise wieder öffnen bis zu einer maximalen Belegung von 50 Prozent. Die 4. Klassen der Grundschulen dürfen ab dem 18. Mai wieder in die Schule.

Gaststätten sollen ihre Innen- und Außenbereiche ab dem 18. Mai wieder schrittweise öffnen dürfen. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze sollen dann begrenzt wieder zur Verfügung stehen. Erlaubt werden kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootsverleih. Auch der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.

Stufe 4: ab Pfingsten

Pünktlich zu Pfingsten sollen auch Hotels und Freizeitparks am 29. Mai ihren Betrieb wiederaufnehmen dürfen. Für alle Bereiche gelten weiterhin strenge Auflagen. Dazu gehören eingeschränkte Öffnungszeiten, Hygienekonzepte und eine Begrenzung der Gästezahlen.

Auch Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen oder Indoorsporthallen sollen ab dem 31. Mai unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften wieder in Betrieb gehen können. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen vorgesehen.

Nach den Pfingstferien, ab 15. Juni, sollen alle Schüler in Baden-Württemberg zumindest wieder zeitweise zur Schule gehen. Der Präsenzunterricht wird dann mit dem Lernen zu Hause kombiniert. In den Grundschulen werden ab dem 15. Juni wöchentlich im Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4 unterrichtet, in den weiterführenden Schulen im Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10.

Stufe 5: noch kein Datum

In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Konzerte, Kino, Musikfestivals, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen und Bolzplätze braucht es noch Konzepte.

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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