Erste touristische Aktivitäten möglich - Weitere Corona-Lockerungen ab Montag

Wertheim. Die von der Landesregierung verfügten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden ab Montag, 18. Mai, weiter gelockert. Schwerpunkte sind dabei die Bereiche Bildung und Betreuung sowie der Gaststättenbetrieb im Innen- und Außenbereich. Mit der, wenn auch eingeschränkten, Nutzung von Camping- und Wohnmobilplätzen und der Öffnung von Freizeiteinrichtungen werden außerdem erste touristische Aktivitäten denkbar.

Herausforderung Kinderbetreuung
Die vom Land seit 6. Mai mehrfach für nächste Woche angekündigte Ausweitung der Kinderbetreuung stellt Kommunen und Träger landesweit vor eine in der Kürze der Zeit kaum zu lösende Aufgabe. Denn auch am Donnerstagnachmittag lag die notwendige Rechtsgrundlage noch nicht vor. Beginnend ab 18. Mai soll die Kita-Betreuung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs bis zur maximalen Kapazität von 50 Prozent der Einrichtung ausgeweitet werden. Aber noch ist zum Beispiel unklar, nach welche Kriterien über die Aufnahme weiterer Kinder, zusätzlich zur jetzigen Notbetreuung, zu entscheiden ist. "Sobald wir die Vorgaben des Landes haben, bemühen wir uns gemeinsam mit den kirchlichen Trägern so schnell es geht um Konzepte. Aber wir müssen die Familien um Verständnis bitten, wenn wir die Erweiterung der Betreuung nicht überall sofort starten können,", so Uwe Schlör-Kempf, zuständiger Referatsleiter in der Stadtverwaltung. Er sichert zu, dass die Eltern so bald wie möglich per Elternbrief informiert werden.

Viertklässler gehen wieder zur Schule
Einen Schritt voran geht es in den Schulen. Denn ab Montag gibt es auch für die Mädchen und Jungen der vierten Grundschulklassen der Grundschulen wieder Präsenzunterricht. Vorgesehen sind mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche, reduziert auf die Kernfächer. Um die Hygienebestimmungen einzuhalten, müssen Klassen geteilt werden. Die Leitungen der Wertheimer Grundschulen haben dazu unterschiedliche Unterrichtsmodelle erarbeitet, angepasst an die jeweiligen Verhältnisse. Die Eltern wurden bereits oder werden noch über die bekannten Kanäle informiert.

Besuche in Krankenhaus und Pflegeheimen
Ab 18. Mai soll das bisherige Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelockert werden. Eine dazu angekündigte Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Doch das Sozialministerium hat vorab mögliche Eckpunkte genannt. So soll pro Bewohner pro Tag ein Besuch von maximal zwei Personen möglich sein. Die Einrichtungen können dazu bestimmte Zeiten festlegen. Besuchswünsche sollen vorher angemeldet werden Die Besucher müssen von der Einrichtung namentlich registriert werden und sie müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Speisegaststätten dürfen öffnen
Außen- und Innenbereiche von Gaststätten dürfen ab Montag wieder öffnen. Das gilt für Betriebe, die eine gaststättenrechtliche Genehmigung als Speisewirtschaft haben. "Reine Schankwirtschaften müssen weiter geschlossen bleiben", macht der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Volker Mohr, deutlich. Die Auflagen, die erfüllt werden müssen, sind in einer Rechtsverordnung des Sozial- und Wirtschaftsministeriums beschrieben. Viele Anrufe beim städtischen Ordnungsamt machen deutlich, dass hier Auslegungs- und Interpretationsbedarf besteht. Dennoch ist Volker Mohr zuversichtlich, "dass sich das innerhalb weniger Tage einspielen wird." Das Ordnungsamt berate die Gastronomen mit einer grundsätzlich kooperativen und pragmatischen Haltung.
Volker Mohr stellt bei der Gelegenheit klar, dass Einrichtungen, die wieder öffnen dürfen, zwar ein Hygienekonzept brauchen, dieses jedoch nicht dem städtischen Ordnungsamt vorab zur Genehmigung vorlegen müssen. "Bei möglichen Kontrollen wird es aber überprüft."

Lockerungen im Freizeit- und Tourismusbereich Einige Lockerungen gibt es ab dem Beginn der nächsten Woche im Freizeit- und Tourismusbereich. So dürfen Ferienwohnungen wieder vermietet werden, das gilt auch für Ferien auf dem Bauernhof. Genutzt werden können ab Montag Wohnmobilstell- sowie Campingplätze für Übernachtungen im Caravan, Reisemobil oder festen Mietunterkünften. Dauercamping ist dort ebenso gestattet. In allen Fällen aber gilt, dass eine autarke Versorgung möglich sein muss. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Toiletten und Duschen ist verboten, auch dann, wenn die sanitären Anlagen aus Einzelkabinen bestehen sollten.
Wieder erlaubt ist ab dem 18. Mai der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle und kontaktarm auszugestaltenden Angeboten dürfen wieder öffnen. Dazu gehören etwa Minigolf oder Bootsverleih. Auch der Kletterpark in Wertheim kann wieder öffnen.

Weitere Informationen zum Thema "Corona" und den aktuellen Regelungen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Autor:

meine-news.de Redaktion aus Miltenberg

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