Die Weilbacher Seniorenbeauftragten informieren
Vorsorgevollmachten: Es ist nie zu früh – aber plötzlich zu spät
Viel zu wenige Menschen denken daran, eine selbstbestimmte Vorsorge für weniger
gute Zeiten zu treffen. Dabei sollte sich jeder die Frage stellen, wer im Ernstfall
Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst handlungsunfähig ist, und wie
dann seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Wir alle
wünschen uns, dass wir nie in eine solche Lage geraten. Sollte es aber tatsächlich
einmal so weit kommen, kann der Wert einer gut durchdachten, selbstbestimmten
Vorsorge gar nicht hoch genug angesetzt werden – für den Betroffenen selbst und
seine Angehörigen.
Die Seniorenbeauftragten Christa Buchschmid, Sonja Böhmer, Claudia Müller und
Konrad Schmitt hatten zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Bürgermeister Haseler und Konrad Schmitt begrüßten die Gäste. Anschließend
führte Franziska Hofmann von der Beratungsstelle für Senioren und pflegende
Angehörige e. V. durch das anspruchsvolle, nicht immer einfache, aber so wichtige
Thema.
Frau Hofmann begann ihren Vortrag mit der Frage „Wer sollte Vorsorge treffen, wann
sollte er/sie das tun und vor allem, wie?“ Unter reger Mitwirkung eines engagierten
und teils schon sehr gut informierten Publikums wurden diese zentralen Fragen im
Rahmen des Vortrages behandelt. Die Fragen „Wer“ und „Wann“ waren schnell
beantwortet: Jeder Mensch, der volljährig und geschäftsfähig ist sollte vorsorgen. Die
Frage „Wie“ war dann schon etwas umfangreicher. Auf Grundlage der Unterlagen,
die das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung stellt, wurde besprochen wie
eine Vorsorgevollmacht erstellt werden kann und was dabei zu beachten ist. Vor
allem die Frage „wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann,
ist hier von zentraler Bedeutung,“ so Hofmann. Voraussetzung dafür ist das absolute
Vertrauen in die bevollmächtigte Person und deren Bereitschaft, diese
verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Weiter ging es dann mit der
Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Hier gibt es Textbausteine, aus
denen man sich seine Patientenverfügung individuell erstellen kann. Im
Zusammenhang mit der Patientenverfügung ist es sinnvoll, sich – soweit man dies
bisher noch nicht gemacht hat – Gedanken über das Thema Organspende zu
machen. Diese vier Bereiche Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und
Patientenverfügung und Organspendeausweis gehören auf jeden Fall dazu, wenn
jemand seine Vorsorge regeln möchte. Auch die wichtigen Änderungen im
Betreuungsrecht zum 1.1.2023 wurden angesprochen. Zusätzlich kann man sich, je
nach persönlicher Situation, Gedanken über eine Pflege- und eine
Bestattungsverfügung machen. Für Eltern minderjähriger Kinder macht eine
Sorgerechtsverfügung Sinn, in der bestimmt wird, wer für die Kinder sorgen soll,
wenn den Sorgeberechtigten etwas zustößt.
Ebenso wies Frau Hofmann darauf hin, dass verschiedene Institutionen und Vereine,
wie beispielsweise die Betreuungsstelle des Landratsamtes, die Beratungsstelle
(BSA e.V.), der Hospizverein, etc. beim Erstellen und Beraten helfen und Ihnen dabei
keine Kosten entstehen. Wann eine Vorsorge durch einen Notar sinnvoll ist, wurde
auch erklärt.
Viele Informationen der nicht ganz so leichten Kost hatten die zahlreichen Zuhörer
am Ende der Veranstaltung zu verdauen. Deshalb lautete der Schlussapell der
Referentin: Kümmern Sie sich um ihre Vorsorge, setzten sie sich mit den Unterlagen,
ihren Vorstellungen und Wünschen auseinander, sprechen sie mit jemandem
darüber und unterschreiben sie erst, wenn sie alles Wort für Wort verstanden haben.
Autor:Christa Buchschmid aus Weilbach |
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