LKW-Fahrverbot in der Großostheimer Straße - Stadt-Verwaltung nicht zuständig

Verkehr auf der Großostheimer Straße
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Ein halbes Jahr hat es in der Stadtverwaltung gedauert, um herauszufinden, dass die Stadt Aschaffenburg für die Großostheimer Straße nicht zuständig sei.

Im Januar hatten die SPD-Stadträte Wolfgang Giegerich und Anne Lenz-Böhlau beim Oberbürgermeister ein "Lkw-Fahrverbot auf der Großostheimer Straße und Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung" beantragt. Darin heißt es: "Wir werden von den Nilkheimern seit Jahrzehnten immer wieder darauf angesprochen. Mehrmals täglich gibt es Stau. LKWs bleiben an der Eisenbahnbrücke hängen. Die Großostheimer Schüler kommen oft zu spät zur Schule. Außer Lärm resultieren erhöhte Feinstaubbelastung und volkswirtschaftlicher Schaden....Der Aschaffenburger Stadtrat hat mit dem Ausbau der Darmstädter Straße u.a. die Stärkung des Parks Schönbusch als Naherholungsgebiet, die bessere Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen her sowie Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße verknüpft. An der Darmstädter Str. wohnen keine Menschen und die Straße zerschneidet keine Wohn- und Naherholungsgebiete. Zu Recht erscheint die Großostheimer Straße auch im Lärmaktionsplan der Stadt."

Umso erstaunter lesen die beiden Stadträte Wolfgang Giegerich und Anne Lenz-Böhlau im Schreiben aus dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vom Juli: "Entgegen ihrer schriftlichen Ausführungen wird die Staatstraße 3115 nach wie vor über die Großostheimer Straße geführt. Demnach liegt die Baulast der Straße beim Freistaat Bayern und somit bei dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg. Etwaige verkehrsrechtliche Maßnahmen wie der Rückbau der Straße, die Einrichtung von Kreisverkehrsanlagen, die durchgehende Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h oder auch die Anordnung eines LKW-Fahrverbots müssen daher von dieser Behörde bewertet und letztendlich auch entschieden werden."

Stadtrat Wolfgang Giegerich: "Es kann doch nicht sein, dass der Stadtrat und die Bürger im Stadtteil Nilkheim auf das Wohl und Wehe einer Verwaltungsentscheidung angewiesen sind. Das muss im Stadtrat entschieden werden, so wie das Durchfahrtsverbot für LKWs auf der Schillerstraße in Damm."

Verkehr auf der Großostheimer Straße
keine LKWs durch Damm

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