Polizeibericht
Stockstadt | Unbekannte erbeuten mehrere tausend Euro - Polizei warnt vor Anrufen falscher Bankmitarbeiter
Am Freitagnachmittag hatte sich ein Anrufer unter der Telefonnummer einer Aschaffenburger Bankfiliale als Mitarbeiter dieser Bank ausgegeben. In Wirklichkeit handelte es sich jedoch um einen Betrüger, welcher den Geschädigten dazu brachte, Zugangsdaten für ein von der Bank neu eingeführtes TAN-Verfahren zu übermitteln. Am Montag stellte der Geschädigte dann mehrere unberechtigte Überweisungen von seinem Konto fest.
Am Freitag, gegen 14:30 Uhr, erhielt der 34-jährige Geschädigte einen Anruf seiner Bank, bei welchem im Display auch die Telefonnummer seiner Bankfiliale angezeigt wurde. Eine männliche Stimme stellte sich als Bankangestellte vor und fragte nach, ob bereits die Zugangsdaten für das neue TAN-Verfahren angekommen seien. Der angebliche Bankmitarbeiter bat um Mitteilung der entsprechenden TAN, um dem Geschädigten in der Folge noch einen 4-stelligen Code für das Online-Banking zusenden zu können.
Erst am Montag wurde der 34-Jährige von seiner Hausbank kontaktiert. Diese war aufgrund von insgesamt acht Kontobewegungen im hohen dreistelligen bzw. vierstelligen Bereich stutzig geworden. Es stellte sich heraus, dass unbekannte Täter mittels der Zugangsdaten für das neue TAN-Verfahren selbstständig TAN-Codes generieren konnten und dadurch Überweisungen in Höhe von knapp 15.000 Euro getätigt hatten. Ein Teil des Geldes konnte dank der umsichtigen Reaktion der Bank glücklicherweise zurückgerufen werden. Dennoch bleibt ein Vermögenschaden von knapp 4.500 Euro bestehen.
Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hat die Ermittlungen übernommen und warnt vor derartigen Betrugsmaschen:
• Übermitteln sie niemals TAN-Codes bzw. Zugangsdaten für Online-Banking an andere Personen.
• Bei Zweifeln an den Angaben oder der Identität von vermeintlichen Bankmitarbeitern, tätigen sie zunächst einen Rückruf unter der ihnen bekannten Telefonnummer ihres Geldinstituts.
• Überprüfen sie bei E-Mails immer den Absender, bevor sie einen Anhang öffnen
• Wenden Sie sich im Verdachtsfall an Ihre Polizei.
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