Landbautag in Röllbach
Veranstaltung informierte zu Saaten und Landbautechnik

Der gemeinsame Landbautag des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF), des Erzeugerrings Unterfranken und des Verbands für landwirtschaftliche Fachbildung (vlf) fand wie schon in den Vorjahren auf dem Hof von Frank Grimm in Röllbach statt.
Rund um den Hof waren auf den Feldern von Frank und Andreas Grimm verschiedene Getreide – und Winterrapssorten wie auch Zwischenfrüchte und Brachemischungen zu besichtigen. Ein Vortrag von Regina Roth vom AELF Kitzingen -Würzburg zu Nährstoffeffizienz und Sortenwahl und die Besichtigung eines Coverseeders rundeten die Veranstaltung ab. Das Gerät der Firma Müthing, das seit drei Jahren auf dem Markt ist, ermöglicht das Mulchen und Säen in einem Arbeitsgang. Es wird für den Anbau von Zwischenfrüchten unmittelbar nach der Getreideernte eingesetzt. Die Abdeckung des Saatgutes durch die Erntereste sorgt für die nötige Feuchtigkeit zur Keimung. Eine Bodenbearbeitung zum Säen wird so vermieden. Ein Aspekt, der in Hinsicht auf Bodenstruktur und Bodengesundheit von großer Bedeutung ist.
Bodenerosion muss verhindert werden
„Der Boden ist das Kapital der Landwirtschaft“, betonte auch Bernhard Schwab, Bereichsleiter Landwirtschaft im AELF in seiner Begrüßung. Er hatte einige Bilder aus dem Land-kreis Main-Spessart mitgebracht, die eindrucksvoll zeigten, wie der Starkregen zu sichtbaren Schäden auf den Ackerflächen geführt hat. Bodenerosionen, die der Landwirt durch seine Bearbeitung und durch den Anbau von Zwischenfrüchten beeinflussen kann. Ein Bo-den ohne Pflanzenbewuchs hat solchen heftigen Niederschlägen nichts entgegenzusetzen, mahnte der Fachmann. Welche neuen Saatgutmischungen für Brachflächen und den Anbau von Zwischenfrüchten auf dem Markt sind und wo die Unterschiede der Mischungen liegen, zeigte Eva Heilmeier vom AELF anhand der angelegten Versuchsflächen. Sie stellte die verschiedenen Saatgutmischungen vor und für nutzte aus aktuellem Anlass die Gelegenheit, um die gesetzlichen Regelungen zur Anlage von Gewässerrandstreifen zu erläutern.
Erfassung der Gewässerrandstreifen
Im Landkreis Miltenberg werden derzeit die Gewässer vom Wasserwirtschaftsamt abgegangen, um festzulegen, welche in den Umweltatlas und in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden. Für den Landwirt sind damit Einschränkungen in der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen verbunden: In einer Breite von mindestens fünf Meter von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen), darf die Fläche nicht acker- oder gartenbaulich genutzt werden, um Einträge in das Wasser zu verhindern. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.
Bewährte und auch neue Raps-, Gerste- und Winterweizensorten stellten die Mitarbeiter des Erzeugerringes Unterfranken auf den zahlreichen Versuchsflächen rund um den Hof vor.

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