Polizeibericht
Verkehrskontrolle deckt Alkoholfahrt in der Probezeit auf und führt zu Drogenfund
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg für Sonntag, 12. Januar 2020
Mömlingen, Lkrs. Miltenberg - Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04:30 Uhr, wurde in der Bahnhofstraße in Mömlingen durch eine Streife der Polizei Obernburg a.Main ein Pkw und dessen Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bereits zu Beginn der Kontrolle konnten die Beamten beim 19jährigen und noch in der Probezeit befindlichen Fahrer deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft feststellen. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,51 mg/l. Aus dem Pkw des jungen Mannes drang zudem starker Marihuanageruch woraufhin das Fahrzeug nach dem Ursprung des Geruches durchsucht wurde. Unter der Fahrerfußmatte wurden die Beamten fündig. Sie fanden ca. 6 Gramm Marihuana sowie ca. 37 Gramm Haschisch portionsweis in Druckverschlusstüten zu Konsumeinheiten verkaufsfertig verpackt auf. Das Rauschgift wurde sichergestellt und der 19jährige zu einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht. Nach Sachverhaltsschilderung ordnete die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Durchsuchung der Wohnung des 19jährigen in Großwallstadt an. Diese führte, wie vermutet, zum Auffinden weiterer Betäubungsmittel. Es konnte eine weitere, geringe Menge Marihuana sowie eines Blisters mit 6 Stück Tilidin-Tabletten fest- und sichergestellt werden. Tilidin ist ein sehr starkes Schmerzmittel welches als Betäubungsmittel gilt. Der Erwerb und Besitz ist nur mit speziellem Rezept erlaubt. Ein solches konnte der junge Mann nicht vorweisen. Als wenn das nicht schon genug wäre, filmte der 19jährige zudem noch die Beamten bei der Durchsuchung
seiner Wohnung heimlich mit seinem Handy und veröffentliche dieses Video anschließend unerlaubt mittels einer App namens „Snapchat“. Ein Beamter bemerkte diese Aktion jedoch woraufhin auch noch das Handy des jungen Mannes zur Beweissicherung sichergestellt wurde. Den 19jährigen erwarten nun mehrere Straf- und OWi-Verfahren. Gegen ihn wird unter anderem wegen illegalem Handel und Besitz von Betäubungsmitteln, Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz sowie dem unerlaubten fertigen und veröffentlichen von Bildaufnahmen anderer Personen ohne deren Kenntnis bzw. Einverständnis ermittelt.
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