Polizeibericht
Marktheidenfeld/Tiefenthal | Alkoholfahrt, Gartenhütte abgebrannt, Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Pressebericht der PI Marktheidenfeld vom 15.03.2021
Mofafahrer unter Alkoholeinfluss
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart
Unter Alkohol stand am Sonntagabend ein 32-jähriger Mofafahrer auf der Kreisstraße MSP 45 im Bereich der Stadtgrenze. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der Mann kurz nach 21:00 Uhr angehalten. Dabei wurde starker Alkoholgeruch wahrgenommen und der Mann räumte ein, zwei Stunden zuvor zwei Bier getrunken zu haben. Nach Durchführung eines freiwilligen Atemalkoholtests wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest hatte einen Wert von 1,04 Promille ergeben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle konnte der Mann wieder entlassen werden. Eine Anzeige folgt.
Gartenhütte abgebrannt
Erlenbach, OT Tiefenthal, Lkr. Main-Spessart
Möglicherweise durch einen technischen Defekt geriet in der Nacht von Sonntag auf Montag ein Holzschuppen in der Winzerstraße in Brand. Gegen 00:40 Uhr stellten die Anwohner aus der Nachbarschaft fest, dass die Gartenhütte Feuer gefangen hatte. Die sofort alarmierten Freiwilligen Feuerwehren Erlenbach, Lengfurt und Tiefenthal waren insgesamt mit 37 Mann vor Ort und löschten den Brand. Es entstand Schaden in Höhe von etwa 2000 €. Verletzt wurde niemand. In der Hütte hatte sich außer einer Kreissäge kein weiteres elektronisches Gerät befunden. Eine eindeutige Brandursache konnte vorläufig noch nicht festgestellt werden.
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart
Wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz müssen sich vier junge Männer verantworten. Die Personen aus den Bereichen Aschaffenburg und Mainz waren zusammen mit einem Auto unterwegs und wurden am Sonntag, gegen 20:50 Uhr, in der Baumhofstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass alle vier Personen im Alter von 22 bis 28 Jahren aus jeweils einem anderen Hausstand kamen. Zudem konnte ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden und keiner trug einen Mund-Nasenschutz.
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