Polizeibericht
Marktheidenfeld/Lohr a. Main | Polizei verhindert Trunkenheitsfahrt, Randalierer in Polizeidienststelle, Kirchenfigur mit Bleistift bemalt, Gegen Schonzeit und Promillegrenze verstoßen

Pressebericht der PI Marktheidenfeld vom 10.03.2025

Sicherheitsrisiko „Alkohol am Steuer“: Polizei verhindert Trunkenheitsfahrt
MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART.
Am Sonntagabend, gegen 17:30 Uhr, wurde eine Streife der Polizeiinspektion Marktheidenfeld auf einen 57-jährigen Mann an seinem LKW aufmerksam.
Bei der Ansprache durch die Beamten stellten diese deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein
freiwillig vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,9 Promille. Die Fahrt wurde dem 57-Jährigen daraufhin untersagt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 10.03.2025

Randalierer in Polizeidienststelle
Lohr am Main, Landkreis Main-Spessart

Am Sonntagabend, gegen 19:30 Uhr, suchte eine betrunkene Person die Wachräumlichkeiten der Polizeiinspektion Lohr am Main auf. Die Person wurde unvermittelt aggressiv, brüllte umher und rüttelte an den Türen. Daraufhin wurde die Person mit Handschellen fixiert und in Gewahrsam genommen. Zu Personenschäden kam es bei dem Vorfall nicht.

Kirchenfigur mit Bleistift bemalt
Lohr am Main, Landkreis Main-Spessart

Im Zeitraum 23.02.2025 bis 09.03.2025 wurde eine Jesus-Statue in der St. Michael Kirche in Lohr am Main von einer unbekannten Person bekritzelt. Glücklicherweise konnte die „Bemalung“ mit einem Radiergummi ohne Rückstände entfernt werden. Da sich in unmittelbarer Nähe zur Statue eine Mal-Ecke mit Buntstiften befand, ist nicht ausgeschlossen, dass es sich hierbei um einen Jugendstreich handelte. An der Statue entstand kein Sachschaden.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter der 09352/874130 oder pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de bei der Polizei in Lohr zu melden.

Gegen Schonzeit und Promillegrenze verstoßen
Lohr am Main, Lkr. Main-Spessart.

Seinen Aufenthalt an der Lohrer Mainlände wird ein 52-jähriger Wohnmobilfahrer aufgrund seines unrühmlichen Verhaltens in keiner guter Erinnerung behalten. Zunächst teilte am Sonntagvormittag ein aufmerksamer Bürger, selbst ein Petrijünger, der Polizeiinspektion Lohr einen verdächtigen Angler
auf der Landzunge unter der neuen Mainbrücke mit. Dieser verstieß aufgrund des verwendeten Blinkers offensichtlich gegen das aktuell geltende Angelverbot auf Raubfische (Schonzeit bis 30.04.). Bis zum Eintreffen der verständigten Polizeistreife hatte sich der Angler bereits wieder in sein Wohnmobil zurückgezogen, konnte aber dank der präzisen Personenbeschreibung des Mitteilers eindeutig identifiziert werden. Gegenüber den Beamten gab der Mann an, weder einen Angelschein noch eine Angelausrüstung zu besitzen und dementsprechend nicht geangelt zu haben. Eine nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg unmittelbar durchgeführte Durchsuchung des Wohnmobils widerlegte das Anglerlatein und führte zur Auffindung einer umfangreichen Angelausrüstung. Diese wurde beschlagnahmt und Strafanzeige erstattet.
Zudem nahm der Tourist offenbar das Sprichwort „der Fisch muss schwimmen“ zu wörtlich. Er geriet mit seinem Wohnmobil rund zwei Stunden nach dem Vorfall in Neustadt am Main in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde bei dem Fahrer ein Alkoholwert von 0,32 mg/l (0,64 Promille) festgestellt. Neben der Strafe wegen der Fischwilderei muss der Mann nun auch mit einem 1-monatigen Fahrverbot rechnen.

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