Polizeibericht
Marktheidenfeld/Karbach | Glätteunfall, Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung, Wildunfall
Pressebericht der Polizeiinspektion Marktheidenfeld vom Wochenende 10.01.2021
Glätteunfall
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart.
Bereits am Freitag, 8. Januar, gegen 5:00 Uhr rutschte ein 56-jähriger Fahrzeuglenker bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Höhe Eichenfürst von der B 8 in die Leitplanke, er wurde dabei leicht verletzt. Der Opel Corsa des Rettersheimers erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden, an einer Leitplanke entstand Sachschaden von etwa 500 Euro.
Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung
Marktheidenfeld, Lkr. Main-Spessart.
Dicht zusammenstehend und ohne die erforderlichen Masken zu tragen hielten sich Samstagnachmittag zwei Kunden und der 20-jährige Betreiber im Verkaufsraum eines Marktheidenfelder Lebensmittelmarktes auf. Gegen alle drei wurde Anzeige erstattet.
Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurde ein 32-jähriger Marktheidenfelder angezeigt, da er gegen die Ausgangssperre verstoßen hatte.
Wildunfall nicht gemeldet
Karbach, Lkr. Main-Spessart.
Am Samstag, dem 09.01.21, konnte gegen Mittag eine 25-jährige Frau, dabei beobachtet werden, wie sie, trotz schlechter Sichtverhältnisse und ohne eine Warnweste zu tragen, zwischen Karbach und Birkenfeld den Fahrbahnrand der St 2299 absuchte. Darauf angesprochen gab die Karbacherin an, in der Nacht zuvor auf dem Weg zur Arbeit einen Wildunfall mit einem Reh gehabt, diesen aber nicht gemeldet zu haben. Da das Tier nicht aufgefunden werden konnte wurde umgehend der zuständige Jagdpächter informiert. Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, da sie nach dem Bayerischen Jagdgesetz dazu verpflichtet gewesen wäre, den Unfall unverzüglich zu melden.
Zur Abwicklung von Wildunfällen ist die Vorlage einer sogenannten Wildunfallbescheinigung bei der Kfz-Versicherung notwendig, diese stellt die Polizei gegen eine Gebühr von 10,- € aus. Dazu muss der Unfallschaden vorgezeigt werden, dies kann auch mit etwas zeitlichem Verzug bei einer Polizeidienststelle erfolgen. Um aber dem Tierschutzgedanken Rechnung zu tragen ist unmittelbar nach einer Kollision mit Wild die Verständigung des Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei notwendig.
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