Polizeibericht vom 17.05.2020
Lohr a.Main | Beschädigung, Unfall und Fischwilderei
Pressebericht der PI Lohr am Main vom 17.05.2020
Gestohlene Kennzeichen bei Verkehrskontrolle aufgefunden
Durch das Polizeirevier Darmstadt wurde der PI Lohr am Main in Nacht von Samstag auf Sonntag mitgeteilt, dass dort bei der Kontrolle einer jungen Pkw-Fahrerin in deren Fahrzeug zwei fremde Pkw-Kennzeichenschilder aufgefunden wurden. Nach bisherigen Ermittlungen dürfte die Fahrerin die besagten Kennzeichen auf einem Parkplatz des Lohrer Krankenhauses für Psychiatrie entwendet haben. Entsprechende Mitteilungen über deinen Diebstahl gingen aber bisher der der Polizei Lohr nicht ein. Der genaue Tatzeitraum ist deshalb bisher ebenfalls nicht bekannt.
Garagenfassade beschmiert
Am Samstag wurde in der Zeit von 17.00 - 18.15 Uhr die Aussenfassade einer Garage in der Eichenstraße in Lohr am Main beschmiert.Der bislang unbekannt Täter sprühte mit schwarzer Farbe die Zahl „50“ auf die Fassade. Der dabei entstandene Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden.
Hinweise auf den Täter nimmt die Polizei Lohr entgegen.
Verkehrsunfall mit verletztem Fahrradfahrer
Am Samstagnachmittag kam es gegen 15.10 Uhr in Lohr am Main zu einem Verkehrsunfall. Ein Pkw-Fahrerin wollte von der Westtangente nach links in das Industriegebiet-Süd abbiegen. Dabei übersah sie offensichtlich einen entgegenkommenden Fahrradfahrer und es kam zum Zusammenstoß. Der Fahrradfahrer stürzte zu Boden und erlitt dadurch mehrere Abschürfungen. An den Fahrzeugen entstand nur geringer Sachschaden.Der 67jährige Fahrradfahrer wurde zur Überprüfung ins Lohrer Krankenhaus verbracht.
Fischwilderei
Ein 47jähriger Angler wurde von der Polizei am Samstagvormittag am Mainufer bei Neuendorf, Lkr. Main-Spessart, kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann Fische gefangen hatte, die das erforderliche Mindestmaß/Schonmaß noch nicht erreicht hatten. Laut Gesetz müssen solche Fische unverzüglich und schonend wieder im Wasser eingesetzt werden.Ein Verstoß gegen diese Vorschrift erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei.
Neben der zu erwartenden Geldstrafe wurde dem Angler auch der Erlaubnisschein abgenommen.
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