Polizeibericht
Lohr a. Main/Wiesthal | Verkehrsunfall mit leicht verletztem Motorradfahrer, Unerlaubte Feierlichkeit beendet
Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 26.04.2021
Verkehrsunfall mit leicht verletztem Motorradfahrer
Am Sonntag kam es gegen 16.30 Uhr in der Partensteiner Straße in Lohr am Main zu einem Verkehrsunfall. Ein 44jähriger Motorradfahrer befuhr die Partensteiner Straße in Richtung Aschaffenburg. An der Einmündung zum Valentinusberg erkannte er einen von rechts kommenden und wartepflichtigen Pkw-Fahrer etwas zu spät. Durch sein sofortiges Bremsmanöver stürzte der Motorradfahrer und rutschte mit seinem Kopf gegen den vorderen Kotflügel des Fahrzeugs. Er klagte bei der Unfallaufnahme über Nackenschmerzen. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Der Motorradfahrer wurde zur weiteren Überprüfung in das Lohrer Gesundheitszentrum verbracht.
Unerlaubte Feierlichkeit in Wiesthal beendet
Aufgrund eines Hinweises überprüfte eine Polizeistreife der Polizei Lohr in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 00.15 Uhr eine größere Hütte, welche sich in der Verlängerung des Grundweges in Wiesthal, Lkr. Main-Spessart, etwas außerhalb des Ortsbereiches befindet.
Beim Eintreffen erkannten die Beamten ca. 15 - 20 Personen, die dort offensichtlich feierten. Einige der Personen rannten daraufhin sofort weg.
Die übrigen 8 Personen wurden von den Beamten kontrolliert und auf die geltenden Corona-Regeln angesprochen.
Vor allem der anscheinend für diese Feier Verantwortliche reagierte auf die Beamten äußerst aggressiv und musste von anderen Gästen mehrfach zurückgehalten halten, da er auf die Beamten losgehen wollte. Er beleidigte die Beamten mehrfach und drohte ihnen Schläge an, wenn sie die Hütte nicht verlassen würden. Letztendlich konnte die Feier jedoch ohne körperliche Auseinandersetzung beendet werden und die Personen verließen die Örtlichkeit. Neben den Ordnungswidrigkeiten nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz erwarten den oben genannten Verantwortlichen aufgrund seines Verhaltens noch eine Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung.
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