Polizeibericht
Lohr a. Main/Partenstein | Kleinunfall, Fundsache, Sachbeschädigung durch Graffiti, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Pressebericht der PI Lohr am Main vom 02.06.2022
Lohr, Lkrs. Main-Spessart.
Kleinunfall. Am Mittwoch, 01.06.2022, 17.40 Uhr, kam es in der Jahnstraße zwischen dem Kreisverkehr am ZOB und dem Kreisverkehr vor der Stadthalle zu einem Auffahrunfall. Eine 24jährige Frau fuhr mit ihrem VW Polo vom ZOB kommend in Richtung Stadthalle. Sie erkannte zu spät, dass sich vor ihr der Verkehr am Kreisverkehr zurückstaute. Sie bremste zu spät und prallte mit ihrem VW in das Heck des vorausfahrenden Seat. Verletzt wurde niemand. Am VW entstand wirtschaftlicher Totalschaden von geschätzt 1500 Euro. Er musste abgeschleppt werden. Der Heckschaden am Seat wird auf ca. 2000 Euro geschätzt.
Fundsache. Am Mittwoch, 01.06.2022, 18.15 Uhr, wurde bei der Dienststelle ein Schlüsselbund abgegeben. Am Schlüsselbund befinden sich der Schlüssel für einen Audi und vier Sicherheitsschlüssel. Der Schlüsselbund wurde im Bereich des Sportplatzes von Steinbach gefunden. Er kommt zum Fundamt der Stadt Lohr.
Sachbeschädigung durch Graffiti. In der Zeit vom Dienstag, 31.05.2022, 23.00 Uhr, bis zum 01.06.2022, 06.00 Uhr, wurde das Dach vom Werkstattgebäude der Berufsschule Lohr mit einem blauen Schriftzug besprüht. Der oder die Täter sind hierfür auf das Dach geklettert. Wie hoch die Kosten für eine Beseitigung sind lässt sich nur schwer abschätzen. Zeugen die eine Beobachtung gemacht haben werden gebeten sich mit der Polizei in Lohr in Verbindung zu setzten. Hinweise werden unter der Tel.-Nr. 09352/87410 oder der Email pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de entgegengenommen.
Partenstein, Lkrs. Main-Spessart
Am Mittwoch, 01.06.2022, um 17.20 Uhr, fiel der Streife auf dem Radweg zwischen Lohr und Partenstein ein Skateboard Fahrer auf. Es war festzustellen, dass er fahrend auf dem Board stand allerdings keine Abstoßbewegungen mit den Beinen machte. Er wurde deshalb von der Streifenbesatzung in Partenstein hinter dem Industriegebiet erwartet. Die Streife konnte feststellen, dass er eine Fernbedienung in der Hand hatte. Mit dieser Fernbedienung konnte er das elektrisch angetriebene Board steuern. Es erreicht nach Angaben des 41jährigen Fahrers eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 25 km/h. Der Betrieb eines solchen „Kraftfahrzeugs“ ist in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Es bräuchte für die Inbetriebnahme eine Haftpflichtversicherung die es jedoch nicht gibt. Zum Führen benötigt man des Weiteren einen Führerschein. Den hatte der 41jährige. Allerdings wurde er wegen eines Verstoßes gg. das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Das Board wurde sichergestellt.
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