Polizeibericht
Lohr a. Main/Esselbach | Fahrt unter Alkoholeinfluss, Verkehrsunfallflucht, Ohne Kennzeichen und Führerschein unterwegs
Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 27.07.2024
Unfall mit Sachschaden
Lohr a. Main, Landkreis Main-Spessart
Ein 18-jähriger wollte am Freitagabend in der Ludwigstraße rückwärts aus einer Parklücke ausfahren. Hierbei touchierte er mit seinem Toyota einen neben ihm ordnungsgemäß abgeparkten Mitsubishi. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 3.500 Euro.
Fahrt unter Alkoholeinfluss
Lohr a. Main, Landkreis Main-Spessart
Eine Streife der Polizeiinspektion Lohr a. Main führte am Freitagnachmittag in der Rodenbacher Straße eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Hierbei konnten sie bei einem Volvo Fahrer Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein durchgeführter Schnelltest ergab einen Wert von umgerechnet 1,08 Promille. Die Beamten beendeten die Weiterfahrt und begleiteten den 55-jährigen ins Krankenhaus Lohr. Hier wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Verkehrsunfallflucht
Lohr a. Main, Landkreis Main-Spessart
Ein Motorradfahrer fuhr gegen Freitagmittag in den Kreisverkehr der Jahnstraße ein. Hierbei nahm ihm ein bisher unbekannter Fahrzeugführer die Vorfahrt, weshalb der Motorradfahrer beim unvermeidbaren Bremsvorgang von seiner Maschine stürzte. Er wurde hierbei leicht verletzt, zudem entstand Sachschaden.
Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall sucht die Polizeiinspektion Lohr a. Main nach dem Verursacherfahrzeug, einem Renault Twingo. Zeugen, die Hinweise geben können werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Lohr a. Main in Verbindung zu setzen.
Erreichbarkeit für Zeugenaufrufe 09352/874130 oder pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de
Pressebericht der Polizeiinspektion Marktheidenfeld vom 27.07.2024
Ohne Kennzeichen und Führerschein unterwegs
Esselbach/Steinmark, Lkr. Main-Spessart
Am Freitagabend wurde gegen 19:45 Uhr der 14-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades in Esselbach / Steinmark einer Verkehrskontrolle unterzogen, da an diesem das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen nicht angebracht war. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt und für den Motorroller kein Versicherungsschutz bestand. Er wurde seiner Mutter übergeben und ihn erwarten nun Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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