Polizeibericht
Lohr a. Main | Pkw angegangen, 150 Liter Hydrauliköl verursachte Verkehrschaos, Mangelnde Absicherung zog Unfall nach sich
Pressebericht der PI Lohr a. Main vom 16.04.2024
Pkw angegangen
Lohr a.Main, Landkreis Main-Spessart
In der Nacht vom 14.04. auf den 15.04.2024 wurde ein abgestellter VW Caddy in der Diebsbrunnenstraße angegangen. Ein bislang unbekannter Täter öffnete das Fahrzeug und entnahm diverse Gebrauchsartikel im Wert von geschätzt 350,- Euro.
Sachdienliche Hinweise bitte an die örtlich zuständige Polizeiinspektion Lohr a.Main unter 09352/874130 oder pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de.
150 Liter Hydrauliköl verursachte Verkehrschaos
Lohr a.Main, Landkreis Main-Spessart
Zur Mittagszeit gingen am 15.04.2024 mehrere Mitteilungen bei der Polizeiinspektion Lohr a.Main bezüglich einer massiven Ölspur entlang der B26 von Rechtenbach kommend in Richtung Gemünden ein. Als Verursacher konnte ein Lkw ausfindig gemacht werden, bei welchem sich während der Fahrt ein nicht ordnungsgemäß befestigter Hydraulikschlauch löste. Hierbei traten aus dem Behälter insgesamt 150 Liter Hydrauliköl aus. Durch die örtlichen Feuerwehren erfolgte die Absicherung der betroffenen Fahrtstrecke und die Straßenmeisterei Lohr a.Main veranlasste die Reinigung. Dies zog sich über mehrere Stunden hin.
Aufgrund der verunreinigten Fahrbahn kam es auch zum Sturz eines 50-jährigen Leichtkraftradfahrers, welcher die Rechtenbacher Straße befuhr. Hierdurch brach unter anderem der linke Bremshebel ab, sodass ein Sachschaden in Höhe von circa 500,- Euro entstand. Der Fahrzeugführer blieb nach eigenen Angaben unverletzt.
Mangelnde Absicherung zog Unfall nach sich
Lohr a.Main, Landkreis Main-Spessart
Am 15.04.2024 teilte gegen 14 Uhr ein BMW-Fahrer mit, dass er seine beiden linken Reifen aufgrund einer Fräskante entlang der Südtangente beschädigt hat. Vor Ort stellte sich heraus, dass im Rahmen des Glasfaserausbaus die ausführende Firma über die gesamte Breite der Fahrbahn eine 85 Zentimeter breite und bis zu 8 Zentimeter tiefe Ausfräsung am Asphalt vornahm. Aufgrund mangelnder Beschilderung erkannte der 34-jährige Fahrzeugführer die Fräskante zu spät und reduzierte seine Geschwindigkeit daher nicht angemessen. Am Pkw entstand geschätzt ein Schaden in Höhe von 1.000,- Euro. Die ausführende Firma wurde zugleich angewiesen die Ausfräsung wieder aufzufüllen. Da außerdem keine verkehrsrechtliche Anordnung für diese Arbeit vorlag, wurde gegen den Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
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