Polizeibericht
Lohr a. Main | Brandfall im Wald, Motorradkontrollen
Pressebericht der PI Lohr am Main vom 27.03.2022
Brandfall im Wald bei Lohr am Main
Am Samstagabend wurde der Rettungsleitstelle der Feuer und anschließend auch der Polizei Lohr mitgeteilt, dass im Waldgebiet oberhalb des Beilsteinweges in Lohr am Main, Lkr. MSP, zunächst ca. 30 qm Wald in Flammen stehen würden. Bei dem Brandort handelte es sich um ein Hanggrundstück, welches ca. 50 Meter oberhalb des Beilsteinweges liegt und nur zu Fuß erreichbar ist. Die Entfernung zum nächsten Wohngebäude beträgt ca. 300 Meter.
Aus bislang ungeklärter Ursache brannten dort ca. 400 qm Wald ab. Bei den Löscharbeiten waren 14 Feuerwehrfahrzeuge mit insgesamt 57 Einsatzkräften im Einsatz.
Die Feuerwehren hatten den Brand relativ schnell unter Kontrolle und konnten so eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern.
Der Eigentümer des Waldes konnte bisher noch nicht ermittelt werden. Eine Schadenshöhe ist ebenfalls noch nicht bekannt. Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der damit zusammenhängenden hohen Waldbrandgefahr könnte bereits eine weggeworfene Zigarettenkippe o.ä. Ursache für den Brand gewesen sein. Hinweise dafür liegen aber bisher nicht vor.
Die Polizei Lohr am Main bittet um Hinweise, ob jemand am Samstag Personen im Bereich des beschriebenen Brandortes gesehen hat. Zeugenhinweise können der Polizei telefonisch unter Tel. 09352/8741-0, oder auch per Mail unter
pp-ufr.lohr.pi@polizei.bayern.de mitgeteilt werden.
Motorradkontrollen im Bereich Lohr
Aufgrund des einsetzenden Frühlings und dem schönen Wetter der letzten Tage, nutzten viele die Gelegenheit, um die Motorradsaison zu eröffnen. Durch Beamte der Polizeiinspektion Lohr wurden daher am Samstag mobile und stationäre 2-Rad Kontrollen durchgeführt. Durch diese intensivierten Kontrollen zu Saisonbeginn soll die Verkehrssicherheit der Biker gewährleistet und Unfälle aufgrund mangelhafter Ausrüstung möglichst vermieden werden.
Bei zwei Bikern wurde festgestellt, dass diese die sog. DB-Killer aus ihren Auspuffanlagen entfernt hatten. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis. Die Gerätschaften wurden jedoch mitgeführt, so dass die Betroffenen ihr Gefährt vor Ort wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen konnten. Beide müssen mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen. Bei einem der beiden Fahrer wurde zudem festgestellt, dass das Kennzeichen nach oben gebogen und daher nicht mehr ablesbar war. Den 17-jährigen Fahrzeugführer erwartet nun zusätzlich eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch. Ein einsichtiger Kleinkraftradfahrer in Lohr am Main durfte seine Fahrt nach einer mündlichen Verwarnung fortsetzen. Bei ihm wurde lediglich ein geringfügiger Ausrüstungsverstoß festgestellt.
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