Wildunfälle – Verstoß gegen das Bayer. Jagdgesetz
Pressebericht der PI Miltenberg vom 04.10.2017
Gleich zwei Verkehrsunfälle mit Schwarzwild wurden am 03.10.2017 bei der Polizei gemeldet.
Laudenbach. Mit einigen Stunden Verspätung wurde ein Wildunfall bei der Polizei in Miltenberg gemeldet, bei dem der Fahrer eines Ford Fiesta mit einem Schwarzkittel kollidierte. Gegen 06.00 Uhr querte die Wildsau die Straße, der Fahrer konnte nicht mehr abbremsen und erfasste das Tier. Die verletzte Sau flüchtete in den Wald.
Zu einem zweiten Wildunfall kam es auf der Staatsstraße 2317, zwischen Rohrbrunn und Dammbach. Auch hier wurde das Schwarzwild, das die Fahrbahn in den frühen Morgenstunden überquerte, vom Fahrzeug erfasst, verletzt und flüchtete in den Wald. Der Unfall wurde ebenfalls erst Stunden später gemeldet.
Die Polizei Miltenberg weist darauf hin, dass ein Verkehrsunfall, bei dem ein Wildtier durch An- oder Überfahren verletzt oder getötet wird, unverzüglich gemeldet werden muss.
Nach dem Bayerischen Jagdgesetz kann ein Unterlassen der Meldung eines verletzten oder verendeten Tieres mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
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