SPD-Kleinheubach
Vortrag mit Dr. Gutheil am 04.April - über 70 Personen kamen zum Infoabend
„Richtig vererben ist harte Denkarbeit“ stellte Notar Dr. Stefan Gutheil, Miltenberg, zu Beginn seines Vortrags zum Thema „Erben und Vererben“, fest. Man muss sich mit dem eigenen Tod beschäftigen. Zum Informationsabend, zu dem die SPD-Kleinheubach geladen hatte, kamen am Donnerstag, den 04. April, über 70 Personen ins Sportheim, um sich einen allgemeinen Überblick zu verschaffen.
Wer sein Erbe zu Lebzeiten selbstbestimmt verteilen möchte ist gut beraten ein trefflich formuliertes und wohl überlegtes Testament zu verfassen. Dr. Gutheil wies auf einige sprachliche Tücken hin und empfahl ein frühzeitiges Testament, das allerdings in bestimmten Zeiträumen immer wieder auf seine Aktualität überprüfte werden sollte. Vor gesetzlichen Erbfolgeregelungen, die nur in Kraft treten, wenn man keine Vorsorge getroffen hat, muss man keine Angst haben. Hier gibt der Staat mehr Freiheit, als man im Allgemeinen annimmt. Ein Testament hat jedoch immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Dr. Gutheil erklärte die vorgesehene gesetzliche Erbfolge und meinte, dass diese heute, bei den sich geänderten Familienkonstellationen nicht mehr so einfach und eindeutig ist, wie noch vor 10 Jahren. Hinterfragt werden sollte auch, ob dieses mit dem eigenen Willen noch übereinstimmt. So sind eingetragene Lebenspartnerschaften erbrechtlich einem Ehepartner oder einer Ehepartnerin gleichgestellt, allerdings gilt dies nicht für andere Lebensgemeinschaften. Wer gut informiert Vorsorge für den Todesfall getroffen hat, vermeidet in den meisten Fällen unliebsame Überraschungen und Streit ums Erbe, denn nicht alle Verwandten sind in gleicher Weise erbberechtigt. Nur die Pflichtteilsberechtigten können nicht übergangen werden.
Damit potentielle Erben nach dem Tod des Erblassers schnell und unkompliziert an alle relevanten Informationen, auch der digitalen, gelangen können, sollte man auch diese Entscheidungen entsprechend regelmäßig dokumentieren und ggf. beim Nachlassgericht hinterlegen. Auf jeden Fall jedoch soll man einer vertrauten Person erzählen, dass man einen letzten Willen hinterlassen hat und wo das Testament zu finden ist. Denn ein klares Testament ist immer günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ein notarielles Testament kann in besonderen Fällen sogar den Erbschein ersetzten, zeigte Dr. Gutheil auf. Ein Erbvertrag allerdings muss vor einem Notar geschlossen werden.
Ob und in welcher Höhe möglicherweise Erbschaftssteuern zu entrichten sind, richtet sich sowohl nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser als auch nach Art und Wert des Vermächtnisses. Monika Wolf-Pleßmann, die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins, verteilte zum Abschluss an alle Teilnehmer*innen eine kostenfreie Broschüre zum Thema „Erben und Vererben“.
Der nächste öffentliche Fachvortrag wird der SPD-Ortsverein Kleinheubach im November 2019 zum Thema Krankenhaus ausrichten. Besonders freute sich Wolf-Pleßmann, dass auch Dr. Gutheil zusagte zum Thema „Lebzeitige Übertragen“ wieder nach Kleinheubach zu kommen.
Autor:Monika Wolf-Pleßmann aus Kleinheubach |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.