Polizeibericht
Versammlung in Kahl am Main | Konsequentes Einschreiten der Polizei – Ein Strafverfahren und 54 Bußgeldverfahren eingeleitet

Foto: abr68 - stock.adobe.com

Pressebericht des PP Unterfranken vom 19.01.2022

Bis zu 250 Kritiker der Corona-Maßnahmen haben am Dienstagabend an einer nicht angezeigten Versammlung teilgenommen. Entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg hatten sich die Teilnehmer zu mehreren Aufzügen formiert, die von den Einsatzkräften der Polizei gestoppt wurden. Gegen 54 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Einen 43-Jährigen der zur Versammlung aufrief und auch lenkend auf diese einwirkte, erwartet ein Strafverfahren.

Versammlungen am Montagabend mit Aufruf zur Versammlung am Dienstag
Bereits am Montagabend kam es zu nicht angezeigten Versammlungen in Schöllkrippen, Alzenau und Kahl am Main mit jeweils Teilnehmeranzahlen im unteren zweistelligen Bereich. In Kahl am Main leitete die Alzenauer Polizei hierbei 22 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstöße gegen die gültige Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg ein. Als Reaktion auf dieses konsequente Vorgehen der Polizei wurde in sozialen Kanälen für Dienstagabend zu einer erneuten Versammlung in Kahl am Main aufgerufen. Als Veranstalter kristallisierte sich ein 43 Jahre alter Mann heraus.

Versammlung am Dienstagabend
Ab kurz vor 18:00 Uhr versammelten sich in der Spitze bis zu 250 Personen, die der Querdenker- und Impfgegnerszene zuzurechnen waren, um erneut gegen die geltenden Corona-Maßnahmen zu protestieren. Die Stimmung der Versammlungsteilnehmer war von Beginn an unkooperativ und zum Teil aggressiv. Es wurden auch Hunde mitgeführt. Die Alzenauer Polizei war wiederum mit Unterstützungskräften der Zentralen Einsatzdienste des Polizeipräsidiums Unterfranken im Einsatz, da aufgrund der Ankündigungen erneut mit einer nicht angezeigten Versammlung von Kritikern der Coronamaßnahmen zu rechnen war. Unerlaubte Aufzüge die sich entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg formiert und in Bewegung gesetzt hatten stoppten die Beamten sowohl im Bereich des Wasserturms als auch in den sogenannten Kahlauen.

„Spaziergänge, wie wir sie aktuell im Kontext des Protests gegen Corona-Maßnahmen sehen, werden nicht toleriert und von der Polizei als Versammlungen behandelt. Wer für die Versammlung wirbt, muss sie auch anzeigen.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)

Strafanzeige mit Gewahrsamnahme und 54 Ordnungswidrigkeitenanzeigen
Von 54 Personen, die die Anweisung einer stationären Abhaltung der Versammlung missachtet hatten, zudem häufig keinen Mund-Nase-Schutz trugen und auch den erforderlichen Mindestabstand nicht einhielten, wurden die Personalien festgestellt. Gegen die Betroffenen leitete die Polizei konsequent Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung ein. Die Vorgänge werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen dem Landratsamt Aschaffenburg als zuständige Verfolgungsbehörde vorgelegt. Es drohen empfindliche Bußgelder.

Unter den Personen am Wasserturm befand sich zudem auch die 43-Jährige männliche Person, gegen die Bereits am Vortag ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Als Konsequenz darauf rief er über Soziale Medien zur Versammlung am Dienstag auf. Auch hier zeigte er sich als Wortführer und griff lenkend auf die Versammlung ein. Gegen den 43-Jährigen, welcher selbst in Kahl am Main wohnhaft ist, wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz eingeleitet. Weiterhin erfolgte in Absprache mit einem Richter seine Gewahrsamnahme bis zum Ende der Versammlung.

Nachdem sich die Versammlung aufgelöst hatte, war der Polizeieinsatz gegen 21:30 Uhr beendet.

„Die Nichtanzeige einer Versammlung beinhaltet eine Form des Misstrauens, das nicht gerechtfertigt ist. Im Gegenteil: Wir wollen als Behörden kooperativ die konkrete Durchführung besprechen und gewährleisten.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)

Appell der Polizei Unterfranken
Die Polizei appelliert an alle Veranstalter, ihr Vorhaben dem Versammlungsrecht entsprechend bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Die Behörden folgen dem Kooperationsgebot und werden das Gespräch über den geplanten Ablauf suchen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung umsetzen zu können.

Unter den Versammlungsteilnehmern befanden sich aufgrund polizeilicher Erkenntnisse diesmal auch Personen, die dem Reichsbürgermilieu oder den Coronaleugnern zuzuordnen sind.

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