Fahren ohne Fahrerlaubnis
Pressebericht der PI Miltenberg vom 01.05.2016
Faulbach – am Samstag gegen 22.10 Uhr wurde bei der Kontrolle eines Kleinkraftrades in Breitenbrunn festgestellt, dass der Fahrer lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war.
Laut Betriebserlaubnis war das Mofa technisch zu einem Kleinkraftrad umgerüstet worden, so dass zum Führen eine Fahrerlaubnis erforderlich war.
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