Wir laden Betroffene und Interessierte herzlich ein zum kostenlosen Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht. Melden Sie sich einfach an.
Betreuungs- und Patientenverfügung: Sorgen Sie für alle Eventualitäten vor mit einer Vorsorgevollmacht.
Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen.
Es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, kann nicht damit rechnen, dass die Angehörigen automatisch für ihn entscheiden dürfen.
Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte oder Freunde dürfen nur für den Betroffenen handeln, wenn sie eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung vorweisen können. In den letzten Jahren musste zunehmend beobachtet werden, dass vielfach intakte Familien sich gerichtlichen Betreuungsverfahren gerade deshalb unterziehen mussten, weil entsprechende Vorsorgemaßnahmen versäumt worden waren.
Selbstbestimmt die Zukunft gestalten, solange man gesund ist
Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e.V. informiert unter Leitung von Heike Friedel über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die Inhalte, Formulierungen und Aufbewahrung der Schriftstücke.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, den 25. April 2024 von ca. 18.00 bis 20.00 Uhr
im Großen Saal an unserem Stammsitz in der Walldürner Str. 5 in 74722 Buchen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bitte melden Sie sich an:
06281 – 56 56 858
info@pflegehih.de
pflegehih.de
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