Firma Konzepthaus spendet 2.500 EURO an die Helfer-vor-Ort-Gruppe Eschau
Zum elften Mal unterstützt die Eschauer Firma Konzepthaus mit ihrer Weihnachtsspende die Helfer-vor-Ort-Gruppe des Roten Kreuzes.
Dieses Jahr waren es wie zuvor 2500 Euro, die von Annette Raab und Gerhard Hübenthal der HvO-Gruppe Anfang Dezember im Musterhaus der Firma Konzepthaus in Form eines Schecks überreicht wurden.
Die Gelder werden für umfangreiche Weiterbildungen der Helfer, für Ausbildungsmittel sowie für den Erhalt des HvO Fahrzeuges verwendet. In Anwesenheit von BRK-Bereitschaftfsleiter Holger Frieß durfte Herr Tobias Feser die Spende entgegen nehmen. Der fleißige Helfer war bei fast allen Einsätzen im letzten Jahr beteiligt.
Die HvO-Gruppe in Eschau leistet im Schnitt 40 Einsätze pro Jahr. Ohne Spenden wie die von Konzepthaus wäre ein finanzielles Überleben der HvO-Gruppe nur schwer möglich. „Die laufenden Kosten für Fahrzeug und Material sind sehr hoch“, bestätigt Bereitschaftsleiter Holger Frieß, „und das große Einsatzgebiet der Marktgemeinde Eschau stellt die HvO-Gruppe stets vor neue Herausforderungen.“
Darum sind jederzeit neue Helfer willkommen,
die Zeit und Lust haben, sich einer sinnvollen Aufgabe zu stellen. Dank solcher Spenden wie die der Firma Konzepthaus können Anfänger kostenfrei ausgebildet werden. Jeden Donnerstag findet ein Dienstabend statt und mindestens einmal im Monat wird ein Reanimationstraining abgehalten. Hier finden die Mitglieder nicht nur eine sinnvolle Aufgabe, sondern ein tolles Team voll herzlicher Kameradschaft.
Wann kommen die “HELFER vor ORT” zum Einsatz?
Grundsätzlich werden die “HELFER vor ORT” zu Notarzteinsätzen in der Umgebung der entsprechenden Heimatgemeinde über Funkmeldeempfänger (FME) von der Rettungsleitstelle Aschaffenburg mitalarmiert. Dabei handelt es sich um Meldebilder wie bewusstlose Personen, Schmerzen in der Brust (Herzinfarkt), Atemnot, Verkehrsunfälle (eingeklemmte Personen), lebensbedrohliche Blutungen (Verletzungen, amputierte Körperteile), Schlaganfall, Kindernotfälle oder Herz-Kreislaufstillstand (Reanimation).
Ausgenommen sind Notfälle, außer der Herz-Lungen-Wiederbelebung, bei denen bereits ein Arzt oder Rettungsdienste eingetroffen sind oder haupt- oder ehrenamtliches Sanitätspersonal vor Ort ist.
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