Wichtige Informationen zum Datenschutz in Vereinen

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig hat auf Einladung des CSU-Landtagsabgeordneten Berthold Rüth am Freitag in der Bergsporthalle Hofstetten rund 200 Vertreter von Vereinen aus dem Landkreis Miltenberg über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informiert. Die Verordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Kranig erläuterte detailliert die neuen Bestimmungen, die die Vereine beachten müssen und nahm ausführlich zu Fragen der Vereinsvertreter Stellung.
Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht betonte, es gebe für die Vereine keinen Grund, vor der neuen Datenschutzgrundverordnung „Angst“ zu haben. Wichtig sei aber, die Neuregelungen zu beachten und den Datenschutz im Verein ernst zu nehmen. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sei der Vereinsvorstand. Er müsse dafür sorgen, dass das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder angemessen berücksichtigt wird.
In Vereinen, in denen mindestens zehn Personen regelmäßig per EDV Daten verarbeiteten, müsse künftig ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dies dürften aber keine Vorstände oder Geschäftsführer sein. In aller Regel träfe dies aber auf die Vereine nicht zu, da meistens nur drei bis vier Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten hätten. Ein Datenschutzbeauftragter müsse zwingend bestellt werden, wenn im Verein Gesundheitsdaten verarbeitet werden, etwa beim Reha-Sport. Die neue DSGVO sehe ferner das Recht auf Löschung und das Recht auf Übertragbarkeit vor, etwa bei einem Vereinswechsel.
Ziel der neuen DSGVO: Besserer Datenschutz für alle Bürger
Zum Hintergrund der neuen Datenschutzgrundverordnung erläuterte Berthold Rüth, dass sie die EU erlassen habe, um den Datenschutz aller Bürgerinnen und Bürger in Europa an die aktuellen Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Da an
ihn viele Fragen zu diesem Thema sowie der Wunsch nach einer Informationsveranstaltung herangetragen worden seien, habe er den Präsidenten des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in den Landkreis Miltenberg geholt, um über die praktische Umsetzung der DSGVO vor Ort zu sprechen.
Informationen zur neuen Datenschutzgrundverordnung im Internet
- Alle Informationen dazu können unter www.lda.bayern.de abgerufen werden.
- Die Präsentation des Präsidenten des Landesamtes für Datenschutzaufsicht kann im Bürgerbüro Berthold Rüth unter berthold.rueth@t-online.de angefordert werden.
- Auch der Bayerische Landes-Sportverband informiert auf seiner Internetseite ausführlich über die neue DSGVO: www.blsv.de Darüber hinaus steht der Datenschutzbeauftragte des BLSV den Vereinen als Experte zur Verfügung.

Autor:

Bürgerbüro MdL Rüth aus Eschau

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