Biosphärenreservat Spessart
Rohstoff Holz muss bei der Diskussion berücksichtigt werden

CSU-Landtagsabgeordneter Berthold Rüth fragt bei den Ministerien nach! | Foto: Bürgerbüro Rüth
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Neben der 50 %igen Unterstützung der Machbarkeitsstudie für ein Biosphärenreservat im Spessart „kann die Region Spessart auf die bayernweit angewandten Förderinstrumente zurückgreifen“, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz in seiner Antwort auf eine Anfrage des Eschauer CSU-Landtagsabgeordneten Berthold Rüth. Für Biosphärenreservate würden zudem Projektmittel und Projektpersonal in der jeweiligen Region eingesetzt. Nachdem bei den Diskussionen um ein Biosphärenreservat im Spessart von den Befürwortern immer wieder von hohen Fördergeldern gesprochen werde, sei diese Nachricht doch ernüchternd, so Rüth. Weiter habe das Ministerium mitgeteilt, dass es einem Biosphärenreservat im Spessart offen gegenüberstehe.
Vom Staatsministerium für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung wollte Rüth wissen, wie viele „Holzrechtler“ es im Spessart gebe, wie viele die „Holzrechte“ ausüben und wie sich die aktuelle Brennholzsituation darstelle. Das Ministerium schreibt, dass im Spessart 28 Gemeinden mit 44 Ortsteilen zum Bezug der sogenannten Spessartforstrechte berechtigt seien. Das betreffe eine Fläche von rund 38.000 ha oder rund 90 % der Staatswaldflächen im Spessart. Die einzelnen Rechtsbezirke grenzten direkt aneinander an. Mit ihrer langen Rechtstradition und historischen Bedeutung sei die Ausübung der Spessartforstrechte in der Bevölkerung tief verwurzelt. Die Rechte seien im Grundbuch verankert. Berechtigt sei grundsätzlich jeder Gemeindebürger unter der Voraussetzung, dass er in der Gemeinde wohnhaft sei und das Rechtholz für den eigenen Gebrauch verwende. In den forstberechtigten Gemeinden wohnten rd. 65.000 Bürgerinnen und Bürger, die den Kreis der Spessartforstberechtigten bildeten.
Daneben gebe es im Spessart noch rd. 40 „klassische“ Forstrechte, bei denen jeweils der Eigentümer des berechtigten Anwesens bezugsberechtigt sei. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die die Spessartforstrechte ausübten, werde von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) nicht erhoben. Eine Erfassung der aktiven Berechtigten sei auch nicht möglich, weil sich der einzelne Berechtigte weder anmelden noch das gewonnene Holz vorzeigen müsse. Nach Schätzungen der zuständigen Forstbetriebe übten derzeit mehr als 2.000 Berechtigte ihre Holzbezugsrechte aktiv aus. Und aufgrund der aktuell hohen Energiekosten steige die Zahl der aktiven Berechtigten derzeit stark an.
Ebenso wie die Zahl der aktiven Berechtigten könne auch die Menge des abgegebenen Rechtholzes nicht exakt erfasst werden, weil das gewonnene Rechtholz vom Berechtigten nicht vorgezeigt werden müsse. Nach Schätzungen der zuständigen Forstbetriebe betrage die im Spessart an Berechtigte abgegebene Rechtholzmenge im Durchschnitt der letzten fünf Jahre etwa 17.000 Ster/Jahr. Zusätzlich zum Rechtholz wurden im selben Zeitraum im Spessart jährlich rd. 21.000 Ster Brennholz verkauft. Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten habe die Nachfrage nach Rechtholz und Brennholz in der letzten Zeit stark zugenommen. Beim Brennholzverkauf habe die Nachfrage das Angebot in diesem Jahr weit überschritten, so dass Abgabemengen begrenzt werden mussten und/oder teilweise nur noch Stammkunden bedient werden konnten.
Da die Flächenkulisse eines möglichen Biosphärenreservats noch nicht bekannt sei, könne derzeit zur Anzahl der Holzrechte, die von einem geplanten Biosphärenreservat im Spessart betroffen wären, noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Die Stilllegung größerer Flächen als Kernzonen eines Biosphärenreservats würde zweifellos einen wesentlichen Eingriff in die Substanz der jeweils betroffenen Spessartforstrechte darstellen. Auch die Entwicklung bei den Energiekosten müsse in die aktuelle Diskussion einfließen, denn Holz als nachwachsender Rohstoff spiele für den Spessart eine wichtige Rolle, so Rüth abschließend.

Autor:

Bürgerbüro MdL Rüth aus Eschau

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