Neues bayerisches Mobilfunkförderprogramm: Gemeinden können bis zu 90% Förderung erhalten
Der CSU-Landtagsabgeordnete Berthold Rüth hat die Kommunen über das geplante neue bayerische Mobilfunkförderprogramm informiert: „Sein Ziel ist die Verbesserung der Versorgung mit Sprachmobilfunk in Gebieten, die bisher noch unversorgt sind. Die Gemeinden, die Interesse an einer Förderung haben, sollten deshalb frühzeitig Grundsatzbeschlüsse fassen, um konkrete örtliche Standorte für Masten zu erkunden. Da der Landkreis Miltenberg ein ‚Raum mit besonderem Handlungsbedarf‘ ist, können bis zu 90 Prozent der Kosten vom Freistaat gefördert werden.
Berthold Rüth: „Ein vergleichbares Programm gibt es in keinem anderen Bundesland“
„Ich hoffe, dass möglichst viele Kommunen das für sie mögliche Fördervolumen ausschöpfen, und bitte Sie daher, ihr Interesse an Mobilfunk-Standorten beim Bayerischen Mobilfunkzentrum einzureichen, das beim Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie angesiedelt ist. Die Richtlinie zu diesem bayerischen Förderprogramm liegt der EU Kommission zur Genehmigung vor. Bereits jetzt können die Kommunen aber mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen, damit keine Zeit verloren geht. Solche Interessensbekundungen führen auch nicht zur Bindung der Kommune“, sagte der Landtagsabgeordnete.
„Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern“ im Internet
Für das Förderprogramm sei entscheidend, ob eine Gemeinde in bisher unversorgtem Gebiet liege, das zudem von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werde, betonte Berthold Rüth: „Um das feststellen zu können, hat das Wirtschaftsministerium unter www.mobilfunk.bayern eine „Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern“ erstellt. Auf ihr können die Kommunen mit wenigen Klicks feststellen, ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen“.
Die Kommunen können zwischen zwei Bauvarianten wählen
„Ein großer Pluspunkt des neuen bayerischen Mobilfunkförderprogramms ist auch, dass die Gemeinden beim Bau der Masten zwischen zwei Varianten wählen können, nämlich zwischen einer Baubeauftragung und einer Baukonzession“, erläuterte Berthold Rüth: „In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde hingegen eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung."
Autor:Bürgerbüro MdL Rüth aus Eschau |
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